Led Scheinwerfer & Rückleuchten nachrüsten

  • Guten Abend,


    ich würde mir gerne für mein Audi A3 8P Sportback Bj.2008 gerne LED Scheinwerfer & Rückleuchten nachrüsten bloß weiß ich nicht genau worauf ich dabei achten sollte, Hersteller usw. vielleicht hat ja einer
    erfahrungen damit gemacht oder kennt vernünftige Scheinwerfer & Rückleuchten.
    Muss ich dann noch etwas anderes beachten wie z.B bei Xenon ein neues Steuergerät usw.?


    Mit freundlichen Grüßen,
    VaniC

    • Offizieller Beitrag

    Rückleuchten sind relativ unproblematisch, achte einfach drauf dass diese mit einem „E“-Prüfzeichen ausgestattet sind


    Die Scheinwerfer sind allerdings eher das Problem, da es wenige bis keine Aftermarket-Produkte gibt die einfach Plug 'N Play eingebaut werden können. Es gibt aber auch LED Leuchtmittel in H7 die nach einer Einzelabnahme beim TÜV dann auch im Straßenverkehr genutzt werden können


    „Nicht das, was du nicht weißt, bringt dich in Schwierigkeiten, sondern dass, was du sicher zu wissen glaubst, obwohl es gar nicht wahr ist.“
    Mark Twain

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    ICH BIN NUR HIER UM LEUTE ANZUSCHREIEN

  • Rückleuchten sind relativ unproblematisch, achte einfach drauf dass diese mit einem „E“-Prüfzeichen ausgestattet sind


    Die Scheinwerfer sind allerdings eher das Problem, da es wenige bis keine Aftermarket-Produkte gibt die einfach Plug 'N Play eingebaut werden können. Es gibt aber auch LED Leuchtmittel in H7 die nach einer Einzelabnahme beim TÜV dann auch im Straßenverkehr genutzt werden können

    Kannst du mir irgendwelche Qualitativ gute Birnen empfehlen, Abblendlicht,Fernlicht,Nebelscheinwerfer würde gerne wenn alles auf LED/Xenon Stlye umrüsten.
    Vieleicht kennst du ja auch gute Rückleuchten weil nicht das ich da irgendwelche NoName Produkte kaufe die im endeffekt nicht lange halten oder nichts bringen.


    Mfg

    • Offizieller Beitrag

    https://benzinfabrik.de wäre eine gute Adresse, hab da selber schon bestellt - Artikel waren sehr gut verpackt und kamen zügig nach der Bestellung an


    „Nicht das, was du nicht weißt, bringt dich in Schwierigkeiten, sondern dass, was du sicher zu wissen glaubst, obwohl es gar nicht wahr ist.“
    Mark Twain

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  • Meines Wissens nach ist ein Austausch einer Halogen Birne durch eine LED nicht zulassungsfähig. Eine Einzelabnahme durch den lokalen Prüfer dürfte anzuzweifeln sein, schließlich hat er gar nicht die technischen Möglichkeiten, im Vergleich zu den Prozessen, die bei der Zulassung von Serienscheinwerfern vonstatten gehen.
    Da wird dann, sollte man angehalten werden, die Karre ruckizucki stillgelegt und ein Gutachten durch einen unabhängigen Prüfer angeordnet. Das Ergebnis kann ich mir jetzt schon vorstellen. :D


    Seit 2005 gab es für den A3 8P die Möglichkeit gegen Aufpreis Xenon Scheinwerfer zu konfigurieren. Das wäre eine Möglichkeit für dich.
    Dazu benötigt das Fahrzeug neben den Scheinwerfern und Steuergeräten:
    - Automatische Leuchtweitenregulieren (vermutlich mit Niveausensor)
    - Scheinwerferreinigungsanlage (ggf. bereits verbaut)


    Wichtig ist, dass die Nachrüstung nur mit originalen Bauteilen geschieht. Verschleißteile wie den Brenner kannst du natürlich auch durch Neuteile in Erstausrüsterqualität ersetzen.


    Alles in allem kannst du wahrscheinlich zwischen 800-2500€ rechnen plus einen massiven Aufwand. :P


    //EDIT: Oft ist die billigere Variante die Kiste zu verticken und direkt mit der gewünschten lichttechnischen Ausstattung zu kaufen.

  • Xenon fällt sowieso komplett raus und bei einem anderen Auto soweiso für mich kommt nur LED in frage.^^

  • Ist nicht ganz richtig was Du sagst. Ich habe mich mal mit dem Kundenservice von benzinfarbik.com auseinander gesetzt. Die haben mir bestätigt, dass es bis dato 10 deutsche Kunden durch eine Einzelabnahme beim deutschen TÜV eingetragen bekommen haben.
    Und wenn die Einzelabnahme durch ist, muss jede Versicherung zahlen ;) - Selbst wenn sich im Nachhinein herausstellen sollte, dass die LED-Leuchtmittel hätten nicht eingetragen werden dürfen. Das ist dann Problem des TÜV's.


    LED-Scheinwerfer sind generell besser als Xenon-Scheinwerfer. Bei Xenon-Scheinwerfer ist alleine bei Regen eine sehr schlechte Lichtausbeute vorhanden, was LED-Scheinwerfer zum Glück nicht mehr haben.

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  • Jo, nennt sich auch Gefälligkeitsabnahme oder Gefälligkeitsgutachten. Die Karre wird dann trotzdem bei einer Verkehrskontrolle stillgelegt und man hat die Kosten erstmal am Arsch.


    Dass es durch den Aufbau des kompletten Scheinwerfern nicht so einfach ist ein völlig anders funktionierendes Leuchtmittel einzusetzen sollte eigentlich jedem klar sein. Falls nicht, schaut euch mal einen LED Scheinwerfer und einen Halogen Scheinwerfer an. Die Unterschiede im Aufbau sind ja nicht gerade minimal.


    Bekomme ja selbst ein Fahrzeug mit LED Scheinwerfern und hab bereits diverse gefahren. Alles Toll, bis es im Winter schneit und man quasi nix mehr sieht. Im Gegensatz zu den anderen Systemen produzieren die LED Scheinwerfer nämlich keine ausreichende Hitze um die Scheinwerfer schneefrei zu halten. Die Lichtausbeute fand ich absolut vergleichbar. Viele Xenon Scheinwerfer sind beispielsweise den LED Funzeln im Seat Leon überlegen.


    //EDIT: Ähnliche Abnahmen gibt es auch für Klappenanlagen. Das macht sie auch nicht legaler. Wenn dann noch festgestellt wird, dass man damit bei 25 Prüfern vorstellig wurde bis einer das abgesegnet hat wird es erst richtig lustig. ;)
    //EDIT2: Der TÜV Rheinland ist das übrigens sehr deutlich:


    Wenn die Betriebserlaubnis der lichttechnischen Einrichtungen erlischt, erlischt dadurch auch die Betriebserlaubnis des gesamten Fahrzeugs, was bedeutet, dass man so nicht mehr durch die Gegend fahren darf. Einige Änderungen am Fahrzeug kann man durch eine Einzelabnahme nachträglich eintragen lassen. Aufgrund von Vorgaben des Kraftfahrt Bundesamtes können die lichttechnischen Einrichtungen jedoch nicht durch Einzelabnahmen eingetragen werden.
    Im Klartext bedeutet das:
    Birnen in Scheinwerfern dürfen nicht verändert werden. Das schreibt sowohl die deutsche, als auch die europäische Gesetzeslage vor. Wenn sich das mal ändern sollte, informieren wir euch natürlich gerne!

    vom März 2018

    Einmal editiert, zuletzt von fnL ()

  • Wenn man es will, einfach machen.
    Sei dir aber der Strafe bzw. der Folgen bewusst!


    Bei meinem Flitzer sind die Heckleuchten auch Modifiziert mit einem RGB Modul.
    Somit auch nichtmehr Zulässig, aber wen juckts. Natürlich im Straßenverkehr sollte man dies
    nicht benutzen!
    __________


    Zurück zur deiner Frage, solange du ein E4 Zeichen hast, sollte alles gut gehen!
    Birnen wechseln sehe ich auch kein Problem, solange die nicht zu grell sind wird dich
    die Rennleitung auch nicht anhalten.

  • Du vermischt hier ein paar Sachen ....


    Wenn ich zum TÜV gehe und die mir diese Leuchtmittel eintragen, kann mir nichts mehr passieren. Wir reden hier nicht von einem Gefälligkeitsgutachten o.Ä. . Die Bestimmungen zum Leuchtmittel müssen erfüllt sein, dann wird auch eine Freigabe durch den TÜV gegeben. Der ADAC hat hier auch schon Tests durchgeführt und die Funktionsweise wird hier nicht verändert durch andere Leuchtmittel. Bei den geposteten Leuchtmittel von @seegras handelt es sich auch nicht um Retrofit LED's. Hier gibt es wohl auch nochmal Unterschiede.
    Du darfst die LED-Leuchtmittel auch nicht mit den LED-Scheinwerfern vergleichen. Das sind komplett unterschiedliche Funktionsweisen. Wenn ich das Leuchtmittel in einem Halogenscheinwerfer tausche, verändere ich die Funktion des Scheinwerfers eben nicht. Das ist der gravierende Unterschied. Der TÜV wird es abnehmen, wenn alle Parameter stimmen.


    Wenn sich später herausstellt, dass die Eintragung nicht hätte erfolgen dürfen, wirst Du als Fahrzeughalter nicht für haftbar gemacht werden können. Da muss der TÜV-Prüfer oder die TÜV-Stelle für gerade stehen. Das wäre ja noch schöner ...


    Du bist wahrscheinlich noch nicht viele verschiedene Fahrzeuge gefahren. Ich fahre regelmäßig, jede Woche, einen Mietwagen. Ich habe hier glaube ich schon fast alle Konstellationen von Marken/Fahrzeugen und Lichtern durch. Xenon-Scheinwerfer sind generell viel schlechter als LED-Scheinwerfer. Da gibt es eigentlich auch keine Diskussion.
    Xenon-Scheinwerfer sind schon echt gut und der Unterschied zu den LED-Scheinwerfern ist doch schon auf hohem Niveau. Die Helligkeit und die Farbe des Lichts machen hier aber einen dicken Unterschied. Xenon-Scheinwerfer neigen bei Regen und Schnee zu "erblinden". Das Problem haben LED-Scheinwerfer eben nicht.
    Ich habe auch im Winter noch nie vereiste LED-Scheinwerfer gesehen. Ich meine sogar das die in einer gewissen Weise geheizt werden. Außerdem hast Du ja noch die Scheinwerferreinigungsanlage ;)

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  • Dann hast du scheinbar noch nicht viele LED Scheinwerfer im Winter gesehen. Es ist schlicht ein Fakt, dass die im Winter massiv dazu neigen zuzuschneien. Dazu gibt es unzählige Posts in den VAG Foren. Mir übrigens auch schon passiert. Die SWRA ist da auch oft keine Hilfe mehr, mal abgesehen vom enormen Verbrauch an Frostschutz.


    Ich habe da wohl meine eigene Meinung dazu. Aber mir kam es nie so vor, als ob die Xenon viel schlechter sind. Der LED Scheinwerfer vom Seat Leon ist halt eben ein Negativbeispiel für LED Scheinwerfer.


    Übrigens haftest du erstmal. Dass Dir eine Versicherung die komplette Haftung ablehnt wegen veränderten Scheinwerfern wäre auch nur dann möglich, wenn es der ausschlaggebende Grund für den Unfall wäre.


    Du kannst du Leuchtmittel nicht einfach tauschen. Die passen zwar und funktionieren auch, sind aber schlicht nicht zulässig. Reflektor und Linse sind für Halogen Leuchtmittel und nicht für LEDs gemacht. Eine Abnahme dieser Leuchtmittel ist nicht möglich ohne größere Untersuchungen und die Macht der Heiner der lokalen Prüfstelle nicht. Zumal es sich eben um Retrofits handelt bei den Produkten von Benzinfabrik. Es wird ein bestehendes Produkt (Halogenscheinwerfer) durch den Einbau von LEDs modernisiert.


    Es kann ja jeder machen was er will. Wenn er dann z.B. in Köln die Karre stillgelegt bekommt kann er sich ja dann bei dem Prüfer melden.


    Übrigens haften zur aller erst mal der Fahrer und der Halter. Die können ggf. Ansprüche bei der Prüforganisation oder beim amtlich anerkannten Sachverständigen machen. Aber das geht zu tief in die Rechtsberatung. Da empfehle ich mal den Gang zum Rechtsanwalt des Vertrauens, der wahrscheinlich auch vom Nachrüsten mit anderen als den werkseitig vorgesehen Leuchtmitten abrät. ;)

  • Dann hast du scheinbar noch nicht viele LED Scheinwerfer im Winter gesehen. Es ist schlicht ein Fakt, dass die im Winter massiv dazu neigen zuzuschneien. Dazu gibt es unzählige Posts in den VAG Foren. Mir übrigens auch schon passiert. Die SWRA ist da auch oft keine Hilfe mehr, mal abgesehen vom enormen Verbrauch an Frostschutz.

    Habe ich heute Mittag bei meiner Informationssuche auch gesehen. Aber ist wohl ein VAG-Problem. Für Mercedes oder BMW konnte ich dazu fast nichts finden. Da ich selber ein Fahrzeug mit LED-Scheinwerfer habe, und damit auch jedes Jahr im Winterurlaub unterwegs bin, kann ich aus meiner Erfahrung sagen, dass es mir noch nie passiert ist.


    Ich habe da wohl meine eigene Meinung dazu. Aber mir kam es nie so vor, als ob die Xenon viel schlechter sind. Der LED Scheinwerfer vom Seat Leon ist halt eben ein Negativbeispiel für LED Scheinwerfer.

    Ich fand' die LED-Scheinwerfer gar nicht mal so übel.


    Du kannst du Leuchtmittel nicht einfach tauschen. Die passen zwar und funktionieren auch, sind aber schlicht nicht zulässig. Reflektor und Linse sind für Halogen Leuchtmittel und nicht für LEDs gemacht. Eine Abnahme dieser Leuchtmittel ist nicht möglich ohne größere Untersuchungen und die Macht der Heiner der lokalen Prüfstelle nicht. Zumal es sich eben um Retrofits handelt bei den Produkten von Benzinfabrik. Es wird ein bestehendes Produkt (Halogenscheinwerfer) durch den Einbau von LEDs modernisiert.

    Stimmt, solange keine Eintragung durch den TÜV erfolgte. Meine telefonische Rückfrage heute bei der zuständigen TÜV NORD Stelle, ergab, dass eine Eintragung möglich ist.
    Leider habe ich aktuell kein Fahrzeug, wo ich dies verbauen könnte.
    Mich hat es einfach interessiert, was der TÜV vor Ort sagt.


    Ich habe mal bei Benzinfabrik per Kontaktformular nachgefragt, und dort wurde gesagt, dass bisher 10 Leute die Leuchtmittel eingetragen bekommen haben. Und damit ist die rechtliche Situation relativ eindeutig.
    Zum Glück leben wir in einem Rechtsstaat ;)


    Interessant wäre natürlich mal eine Eintragung von einem Nutzer zu sehen. Ich denke auch, dass es vom Scheinwerfer abhängig ist. Es müssen wohl alle zu prüfenden Parameter weiterhin passen.


    Es kann ja jeder machen was er will. Wenn er dann z.B. in Köln die Karre stillgelegt bekommt kann er sich ja dann bei dem Prüfer melden.

    Klar, wenn die Veränderungen nicht eingetragen sind, kann das passieren ;)


    Übrigens haften zur aller erst mal der Fahrer und der Halter. Die können ggf. Ansprüche bei der Prüforganisation oder beim amtlich anerkannten Sachverständigen machen. Aber das geht zu tief in die Rechtsberatung. Da empfehle ich mal den Gang zum Rechtsanwalt des Vertrauens, der wahrscheinlich auch vom Nachrüsten mit anderen als den werkseitig vorgesehen Leuchtmitten abrät. ;)

    Naja, wenn Du eine Eintragung in Deinem Fahrzeugschein dazu hast, wirst Du erstmal gar nicht haften müssen. Für was den? - Du hast Gesetzkonform Änderungen an Deinem Fahrzeug eintragen lassen. Da wird auch kein Richter anderweitig entscheiden. Es würde, sofern nicht vollkommen unterbelichtete Leute am Werk sind, Dich deswegen verklagen oder keine Versicherung die Leistung verweigern. (Mal ausgenommen davon, wenn die der Meinung sind, dass das Gutachten bzw. die Eintragung gefälscht ist.)


    Da ich selber schon einmal damit zu tun hatte, kann ich da aus Erfahrung sprechen. Bei mir ging es damals um eine nachträgliche Freigabe der Rad/Reifenkombination bei einem Unfall. (Welche aber im Fahrzeugschein eingetragen war.)


    Letztendlich kann man viel diskutieren und herumraten. Ich denke auch, dass es jeder Prüfer oder Prüfstelle anders handhaben wird. Ich habe leider auf die schnelle keine gültigen Urteile gefunden, die Deine oder meine Meinung untermauern würden.


    Ich persönlich sehe kein Problem, solange es vom TÜV eingetragen worden ist.

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  • Klar, wenn die Veränderungen nicht eingetragen sind, kann das passieren

    Kann auch mit Eintragung passieren. Gibt da auch ein Video zu bzw. einen Ausschnitt aus einer Reportage:

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    Mal abgesehen davon, dass der Typ da mächtig eine dicke Lippe riskiert. Da wurde auch eine Klappenanlage abgenommen, was gar nicht möglich ist. (EU Verordnung 540/2014) Ist dann halt ein Gefälligkeitsgutachten.


    Von Gesetzes wegen haftet halt der Fahrer/Halter und nicht irgendein Prüfer, Polizist, Klofrau whatever. Woher er die Mittel bezieht um letztlich Ansprüchen Dritter gerecht zu werden steht auf einem anderen Blatt. Ist aber nicht das Problem des Geschädigten. Dessen Ansprechpartner wird erstmal vermutlich die Haftpflicht des Gegner sein. Die zahlt und nimmt ihrerseits den VN in Regress. Der kann dann wieder versuchen den Prüfer in Regress zu nehmen and so on. :D


    Auch wenn du absolut volltrunken jemandem reinfährst zahlt erstmal die Haftpflicht. Die wird dann aber ganz sicher ihr Geld wieder einfordern und die sind da nicht zimperlich.