Das ist ein Irrglaube das nur ein Anwalt sich in Rechtsangelegenheiten auskennt. Das Jurastudium umfasst die Fallanalysen und vieles mehr, nicht aber das erlernen von Gesetzen als solches.
Natürlich geht es um "Fallanalysen" und juristische Methodenlehre, warum sollte man auch Gesetze als solches auswendig lernen, wenn man sie jederzeit nachlesen kann? Es geht darum, Gesetzestexte auszulegen und sinnstiftend anzuwenden - und das kann nun mal nicht jeder und schon gar nicht einfach so. Die Subsumtion ist die Kunst des Juristen und deshalb braucht man auch ein solch umfassenden Studiengang. Gesetze lesen kann jeder, nur halten nicht verstehen bzw. sie richtig auf den jeweiligen Sachverhalt anwenden.
Deshalb: wer (gute) Antworten auf rechtliche Fragen sucht, sollte sich auch an entsprechende Fachleute halten. Und das sind nun mal u.a. Rechtsanwälte.
Ich schließe an dieser Stelle dieses Thema.