Trotzdem vergibst du Schlauschnacker, alle Rechte an dem Design für deine läpperlichen 10 Euro.
Das darfst du nicht !
WBB Designs
- IntelligenT
- Geschlossen
- Erledigt
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Ein Copyright verdeutlicht nur, dass etwas dem urheberrecht unterliegt.
Diesen Header aht jemand erschaffen und somit ist es sein geistiges Eigentum.
Du hast keinerlei Recht, nicht dein geistiges Eigentum zu verkaufen.
Und nur weil dus in Google gefunden hast hat das ncihts zu bedeuten!
Gruß -
Trotzdem vergibst du Schlauschnacker, alle Rechte an dem Design für deine läpperlichen 10 Euro.
Das darfst du nicht !
Natürlich darf er das. -
Solange kein Copyright auf dem Bild ist, oder er es verändert hat, darf er es natürlich als seins ausgeben!!
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Wie sieht das aus von wegen Coding Service?
Bietest du soetwas an? -
Wie sieht das aus von wegen Coding Service?
Bietest du soetwas an?
Du meinst das du ein Design hast und ich es code ?
Darüber müsste man reden....MfG.
Me -
Alles klar, ich melde mich mal bei dir:)
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Ich habe gehofft, dass ich den Text nicht schreiben muss....
Nach § 1 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) genießen die Urheber von
Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst rechtlichen Schutz nach dem
Urheberrechtsgesetz. Darunter fallen nach § 2 Absatz 1 Nr. 5 sog.
Lichtbildwerke (Fotos), nach Nr. 6 Filmwerke und nach Nr. 4 ganz
generell Werke der bildenden Kunst (u.a. bestimmte Grafiken). Werke in
diesem Sinne müssen gem. § 2 Absatz 2 persönliche geistige Schöpfungen
sein. Der Urheber ist nach § 7 der Schöpfer des Werkes, d.h. etwa bei
einem Foto der Fotograf oder bei einer Grafik der Grafikdesigner, der
die Grafik entwickelt hat.
Wenn das Werk eine bestimmte sog. Schöpfungshöhe erreicht, d.h. wenn
ihm eine gewisse Kreativität und Individualität innewohnt, so ist es von
Gesetzes wegen geschützt - ohne dass der Urheber es dazu irgendwo
anmelden oder registrieren lassen muss. Dem Urheber stehen dann
bestimmte Nutzungsrechte zu. Grundsätzlich hat nur er das Recht, das
Werk zu veröffentlichen (Veröffentlichungsrecht gem. § 12) zu
vervielfältigen (Vervielfältigungsrecht gem. § 16) oder zu verbreiten
(Verbreitungsrecht gem. § 17). Gleichzeitig hat nur er das Recht,
anderen Personen einfache oder ausschließliche Nutzungsrechte an seinem
Werk einzuräumen, sog. Lizenzen.
Also bitte ich dich uns die Lizenz an dem Bild, oder den Schriftverlauf mit dem Eigentümer der Grafik vorzuweisen. Anonsten ist das, was du machst, schlciht gesetzeswiedrig! -
Wie wäre es, wenn er die Grafiken selber erstellt hat? Ihm kann man garnichts! Erstmal beweiße und wenn mit dem ersteller der Grafik reden, vielleicht macht es ihm nichts
oder ihn gibt es garnicht mehr! -
Michael Jackson ist Tod und somit darfst du jetzt alle seine Songs gratis runterladen ja?
Merkste da was?
gruß -
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Diesen Drachen habe ich aus einem Webseiten Kit, das extra für so etwas gedacht ist.
Gruß -
Diskutiert wo anders über eurer Rechtszeug. Ansonsten ist hier dicht.
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Das ist aber kein Showroom sondern ein Verkaufsthread -.-
Spam woanders oder mach sonstwas.Es gibt eine sogenannte Black List der Gema, falls es dir was sagt!
Und nur mal so rein neugierig, dieses Design hast du ja erstellt?
Dieser Drache im Hintergrund hast du ja sicher auch ganz allein erstellt oder? Falls nicht,
wo ist die Lizenz für diesen Drachen ?!MfG
Screenshot aus dem Spiel *Hust*
Darf man -
Ich hab nochmal ein kleines Angebot.
Ich biete alle 4 Designs dort für 15€ oder 18€.
MfG.
Me -
breadfish.de
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