angeblich stimmt das auch
angeblich kenn ich
angeblich stimmt das auch
angeblich kenn ich
das stimmt da war ich als einziger mit 4k Beiträgen auf der 1 Mitgliederliste ohne diesen Maho
Kann man deine Beiträge außerhalb des Smalltalks nicht von einer Hand abzählen?
Nein aber die Änderung hat ja Sinn gemacht
war in Marklohe bei perle
In Marklohe ist meine Freundin zur Schule gegangen, Ehre
Ja bin ich dann ja auch bin ausgestiegen anderen Zug dann Pennen gegangen im zug bis nach Nienburg.
Was hast du in meiner Hood gemacht?
Koka haut nei duu juhuu
Grüße Jungs, Kaffee ist kein Kaffee ohne die Breadfish Tasse1111!
Mashallah einfach der Hübsche. Und die Tasse machts komplett
4k Beiträge.. 2011 registriert... wer bist du, Syno ?
Habe den Account auf E-Bay erstanden
Dann gönne ich dir die Mitgliedschaft im Donator's Club auf Ehrenbasis, willkommen zurück
Ehre.
Ich kann dir als fähigen Berater nur bestj empfehlen, der kann dank der VHS alles
Meinst du die Volkshochschulen oder die Kassetten?
Ich sehe noch keinen Zahlungseingang auf unserem Paypalkonto. Ist dein Konto gesperrt oder wieso kaufst du kein Donator inklusive Merch?
Privatinsolvenz läuft
Wenn ich wüsste, dass dein nächster Besuch nicht erst wieder in sechs Monaten wäre, dann würde ich dir glatt Donator spendieren
Mein Plan ist es wieder aktiver zu sein, mal sehen ob es klappt
An dieser Stelle alles Gute an Syno
Okay sehr geil schon mal. Ich habe oben und unten aber noch die schwarzen Balken..
Ist das vielleicht im Video schon so?
Scheitert es am Webspace oder an der Lizenz?
Sehr geehrter shoxinat0r ,
wir möchten Sie darüber informieren, dass Sie nach §187 (einsachtsieben) Abs. 2 Satz 2 BGB und §188 Abs. 2 BGB seit heute um 0:00 Uhr das 23. Lebensjahr vollendet haben.
Damit haben Sie das Höchstalter für den Beibehaltungsantrag für die deutsche Staatsangehörigkeit (§5, §29 StAG) und den Erwerb durch Vaterschaftsanerkennung (§4 StAG) erreicht.
Des Weiteren haben Sie auch das Höchstalter für eine Familienversicherung bei Arbeitslosigkeit (§10 Abs. 2 SGB V) erreicht.
Freudig kann ich Ihnen mitteilen dass Sie aber auch das Alter für die Wählbarkeit als Bürgermeister erreicht haben - zumindest in Ihrem Heimatland Niedersachsen. (§80 Abs. 5 Nr. 1 NKomVG)
Ich hoffe Sie sehen schon mit Vorfreude dem Vollenden des 25. Lebensjahres entgegen, da Sie dann die Wählbarkeit als Schöffe (§33 Gerichtsverfassungsgesetz-Soll-Vorgabe), als ehrenamtlicher Arbeits- oder Sozialrichter (§21 ArbGG, §16 SGG) sowie als ehrenamtlicher Verwaltungsrichter (§20 VwGO) inne haben werden.
In diesem Sinne beglückwünschen wir Sie zum erreichen dieses Kapitels und wünschen uns einen angenehmen Weg für Sie, auch die nächsten Kapitel zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit