Code
Das Impressum muss nur aktiviert sein, bei komerzieller Nutzung.
Wir sind eine Community, die keine komerziellen Ansprüche stellt, daher haben wir kein Impressum.
Mit freundlichen Grüßen,
[GNR]-Team
Alles anzeigen
Ehmm nein 0815 Projekt.
Begründung:
Code
Benötigt jede Website zwingend ein Impressum? Und wenn ja, was muss drin stehen und wie können Sie nicht nur die rechtlichen Anforderungen befriedigen, sondern auch die Neugier Ihrer Besucher? Die leichteste und gleich umfangreichste Antwort kann für die erste Frage gegeben werden:Im Zweifelsfall benötigt mehr oder weniger jede Website ein Impressum. Einzige Ausnahme bilden rein private Webauftritte… diese verlieren Ihren Status aber streng genommen schon ab der ersten AdSense-Anzeige oder der Teilnahme an einem Affiliate Programm bei Amazon & Co., so dass auch viele “privat” betriebene Websites eben doch einen kommerziellen Aspekt beinhalten und damit der Impressumspflicht unterliegen.
Code
Rein private Webseiten unterliegen übrigens zwar nicht der gesetzlichen Impressumspflicht, allerdings sind auch hier Name und Anschrift des Anbieters / Betreibers zu veröffentlichen sowie ggf. die Anforderungen an eine Datenschutzerklärung zu beachten, sobald die Inhalte der Website frei zugänglich und für jeden einsehbar sind. Nach § 55 RStV betrifft die Befreiung von der Impressumspflicht nicht nur Webseiten, die ausschließlich persönlich oder “familiär” genutzt werden, sondern z. B. auch weitere im Web publizierte Inhalte auf “fremden” Plattformen wie Meinungen und Kommentare in Foren, Blogs, Community-Portalen. Auch der “gelegentliche private wirtschaftliche Geschäftsverkehr” (sprich: die Veräußerung von Waren direkt über den Anbieter oder über Plattformen dritter Personen wie im Fall von eBay & Co.) ist frei von einer Impressumspflicht (dafür lauern hier andere Hürden, die an dieser Stelle nicht weiter interessieren sollen).Allerdings ist der Betrieb rein privater Webseiten mit privater Kommunikation häufig schlecht abzugrenzen. Wann eine private Webseite kein Impressum benötigt, ist daher auch nicht eindeutig geklärt. Da auch “private” Webseiten über Suchmaschinen für jeden auffindbar sind, können bestimmte Inhalte auch eine “öffentliche” Aufmerksamkeit erregen, wenn die Inhalte nicht Kennworte o. Ä. geschützt und damit nur bestimmten Personen zugänglich sind. Damit ist die Angabe von Betreibernamen und Anschrift ohnehin schon Pflicht. Handelt es sich nicht um eine natürliche Person, sondern um eine juristische Person, deren Webseite dennoch weder einen wirtschaftlichen noch einen familiären Zweck erfüllt, muss auch hier zusätzlich der Name und die Anschrift des Vertretungsberechtigten angegeben werden – ein Impressum sollte demnach also besser für jede Site bereit gestellt werden.