Dann hast du scheinbar noch nicht viele LED Scheinwerfer im Winter gesehen. Es ist schlicht ein Fakt, dass die im Winter massiv dazu neigen zuzuschneien. Dazu gibt es unzählige Posts in den VAG Foren. Mir übrigens auch schon passiert. Die SWRA ist da auch oft keine Hilfe mehr, mal abgesehen vom enormen Verbrauch an Frostschutz.
Habe ich heute Mittag bei meiner Informationssuche auch gesehen. Aber ist wohl ein VAG-Problem. Für Mercedes oder BMW konnte ich dazu fast nichts finden. Da ich selber ein Fahrzeug mit LED-Scheinwerfer habe, und damit auch jedes Jahr im Winterurlaub unterwegs bin, kann ich aus meiner Erfahrung sagen, dass es mir noch nie passiert ist.
Ich habe da wohl meine eigene Meinung dazu. Aber mir kam es nie so vor, als ob die Xenon viel schlechter sind. Der LED Scheinwerfer vom Seat Leon ist halt eben ein Negativbeispiel für LED Scheinwerfer.
Ich fand' die LED-Scheinwerfer gar nicht mal so übel.
Du kannst du Leuchtmittel nicht einfach tauschen. Die passen zwar und funktionieren auch, sind aber schlicht nicht zulässig. Reflektor und Linse sind für Halogen Leuchtmittel und nicht für LEDs gemacht. Eine Abnahme dieser Leuchtmittel ist nicht möglich ohne größere Untersuchungen und die Macht der Heiner der lokalen Prüfstelle nicht. Zumal es sich eben um Retrofits handelt bei den Produkten von Benzinfabrik. Es wird ein bestehendes Produkt (Halogenscheinwerfer) durch den Einbau von LEDs modernisiert.
Stimmt, solange keine Eintragung durch den TÜV erfolgte. Meine telefonische Rückfrage heute bei der zuständigen TÜV NORD Stelle, ergab, dass eine Eintragung möglich ist.
Leider habe ich aktuell kein Fahrzeug, wo ich dies verbauen könnte.
Mich hat es einfach interessiert, was der TÜV vor Ort sagt.
Ich habe mal bei Benzinfabrik per Kontaktformular nachgefragt, und dort wurde gesagt, dass bisher 10 Leute die Leuchtmittel eingetragen bekommen haben. Und damit ist die rechtliche Situation relativ eindeutig.
Zum Glück leben wir in einem Rechtsstaat
Interessant wäre natürlich mal eine Eintragung von einem Nutzer zu sehen. Ich denke auch, dass es vom Scheinwerfer abhängig ist. Es müssen wohl alle zu prüfenden Parameter weiterhin passen.
Es kann ja jeder machen was er will. Wenn er dann z.B. in Köln die Karre stillgelegt bekommt kann er sich ja dann bei dem Prüfer melden.
Klar, wenn die Veränderungen nicht eingetragen sind, kann das passieren
Übrigens haften zur aller erst mal der Fahrer und der Halter. Die können ggf. Ansprüche bei der Prüforganisation oder beim amtlich anerkannten Sachverständigen machen. Aber das geht zu tief in die Rechtsberatung. Da empfehle ich mal den Gang zum Rechtsanwalt des Vertrauens, der wahrscheinlich auch vom Nachrüsten mit anderen als den werkseitig vorgesehen Leuchtmitten abrät.
Naja, wenn Du eine Eintragung in Deinem Fahrzeugschein dazu hast, wirst Du erstmal gar nicht haften müssen. Für was den? - Du hast Gesetzkonform Änderungen an Deinem Fahrzeug eintragen lassen. Da wird auch kein Richter anderweitig entscheiden. Es würde, sofern nicht vollkommen unterbelichtete Leute am Werk sind, Dich deswegen verklagen oder keine Versicherung die Leistung verweigern. (Mal ausgenommen davon, wenn die der Meinung sind, dass das Gutachten bzw. die Eintragung gefälscht ist.)
Da ich selber schon einmal damit zu tun hatte, kann ich da aus Erfahrung sprechen. Bei mir ging es damals um eine nachträgliche Freigabe der Rad/Reifenkombination bei einem Unfall. (Welche aber im Fahrzeugschein eingetragen war.)
Letztendlich kann man viel diskutieren und herumraten. Ich denke auch, dass es jeder Prüfer oder Prüfstelle anders handhaben wird. Ich habe leider auf die schnelle keine gültigen Urteile gefunden, die Deine oder meine Meinung untermauern würden.
Ich persönlich sehe kein Problem, solange es vom TÜV eingetragen worden ist.