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  • soweit ich weis ist der verkauf gewerblich anzumelden schon alleine weil du rechnungen schreibst es ist nicht erlaubt de sonst müssten wir alls hoster ja auch keingewerbe anmelden.


    Voralem muss es ja versteuert werden sonst ist es steuerhinterziehung.


    //edit


    hmm ok so gehts auch xD

  • Solange er kein + macht und nur seine kosten decken tut ist das ok :) immer diese klugscheißer

  • Gewerbe musst Du immer, an Deinem Wohnsitz, anmelden.
    Zur Umsatzsteuer sind die Aussagen mit 17.500 / 50.000 korrekt.
    Die Arte Deines beabsichtigten Gewerbes läßt auf Kleinunternehmen schließen. Du schreibst auch nichts, was eine Option zu MWST Ausweis rechtfertigen würde, wie hohe Investitionskosten usw.
    Einkommensteuerlich / Ertragssteuerrechtlich sehe ich Dich entweder in der Ecke Liebhaberei, also wohl nicht dauerhaft mit Gewinn zu rechnen. Solltest Du Verluste erleiden, kannst Du sie ZWAR in den ersten drei Jahren steuermindernd gelted machen, das Finanzamt checked aber ab, ob Du wirklich über die gesamte, voraussichtlicher Lebendsdauer Deiner Einkunftsquelle INSGESAMT mindestens einen Euro Gewinn erzielen kannst. Wenn nicht, dann bekommst Du für die ersten drei Verlustjahre berichtigte Steuerbescheide und musst alles zurückzahlen.









    Oder du machst ein Mindergewerbe anmelden.



    Das heißt du zahlst erstmal keine Steuern oder nur ein minimum und der kostet 20 Euro der Schein :)