Angebote
- Der Kauf oder Verkauf des angebotenen Gutes darf nicht gegen geltendes Recht, allgemeine Geschäftsbedingungen oder andere Vereinbarungen verstoßen, an die sich der Inhaber des Gutes zuvor gebunden hat.
- Der Kauf des angebotenen Gutes muss Personen unter 18 Jahren gestattet sein.
- Der gewerbliche Verkauf von Gütern ist verboten. Ein Verkauf ist schon dann gewerblich, wenn der Verkäufer mehr als nur ein Gut oder einzelne Güter in kurzen Zeitabständen anbietet. Dieses Verbot gilt nicht für individuelle Dienstleistungen oder Werke (z.B. Scripting).
- Der Verkauf von Lizenzschlüsseln (Game-Keys) für Steam, Origin, Uplay o.Ä. ist verboten.
- Das Angebot muss klar stellen, was der Anbieter zu welchem Preis verkaufen oder kaufen will und wie ein Interessent den Anbieter kontaktieren kann. Ebenso müssen mögliche Zahlungsmethoden angegeben werden. Fehlen Preisvorstellung und/oder Zahlungsmethode, wird die Freischaltung durch die Moderation abgelehnt.
- Das Angebot muss vollständig sein und alle relevanten Informationen für Interessenten enthalten.
- Es dürfen keine Scripte, die bereits Lizenzen unterliegen, insbesondere Godfather-Scripte verkauft werden.
- Die Veranstaltung von Auktionen oder Versteigerungen ist unzulässig.
Antworten
- Antworten auf Angebote dürfen nur aus Nachfragen wegen Unvollständigkeit des Angebots oder aus begründeten Zweifeln bezüglich des Anbieters bestehen.
- Die Zweifel dürfen nicht die Qualität oder die Art des Angebots an sich betreffen, sondern müssen sich auf die fehlende Zuverlässigkeit, Rechtschaffenheit oder Ehrlichkeit des Anbieters beziehen.
- Besteht der Verdacht, dass ein Anbieter gegenüber einem Interessenten eine Straftat begangen hat, so ist diese Anschuldigung ausschließlich im Pranger nach den dortigen Regeln zu äußern.