Hallo wie die Überschrift schon sagt ist das erlaubt ?
so schauts momentan bei mir aus nur weiss ich nicht ob das erlaubt ist ?
http://www.imagebanana.com/vie…19467941_1906593385_n.jpg
lg
Hallo wie die Überschrift schon sagt ist das erlaubt ?
so schauts momentan bei mir aus nur weiss ich nicht ob das erlaubt ist ?
http://www.imagebanana.com/vie…19467941_1906593385_n.jpg
lg
Von hinten gesehen, muss man das VersKEZ beidseitig zur Fahrzeuglängsachse in einem Winkel von 45 Grad deutlich erkennen können.
Dann sollte es in einem Vertikalwinkel von 30 Grad geneigt sein. Der untere Rand des VersKEZ darf nicht tiefer als 200mm über dem Erdboden liegen.
Stand so mal im § 60a II StVZO (Den § gibt es jetzt nicht mehr!). Jetzt zu finden im § 10 VI Nr. 2 FZV.