Der Kauf oder Verkauf des angebotenen Gutes darf nicht gegen geltendes Recht, allgemeine Geschäftsbedingungen oder andere Vereinbarungen verstoßen, an die sich der Inhaber des Gutes zuvor gebunden hat.
Der Kauf des angebotenen Gutes muss Personen unter 18 Jahren gestattet sein.
Der gewerbliche Verkauf von Gütern ist verboten. Ein Verkauf ist schon dann gewerblich, wenn der Verkäufer mehr als nur ein Gut oder einzelne Güter in kurzen Zeitabständen anbietet. Dieses Verbot gilt nicht
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