Copyright von Software

  • Nabend,
    habe da mal eine rechtliche Frage an euch.. Vielleicht kann sie ja jemand beantworten..


    Und zwar hatte ich für eine Community eine Software entwickelt in VB.NET.. Dem Admin hatte ich mal die Projektdateien geschickt (sehr dumm.. >.<).. Da das Team dort einfach immer besch******* wurde und es auch Streit gab zwischen mir und dem Admin, beschloss ich also die Community zu verlassen und sagte dem Admin auch dass ich ihm "verbiete" meine Software zu nutzen.. Da ICH ja die Software selbst programmiert habe, darf ich sie ja wohl "meins" nennen, auch wenn sie für eine Community gemacht wurde, oder?!
    Das Problem ist das der Admin das überhaupt nicht einsieht und die Software weiterbenutzen, und vielleicht sogar selbst weiterprogrammieren will.. Ohne meine Erlaubnis!


    Wie sieht es da rechtlich aus? Da es mein Programm ist, darf ich die Nutzung verbieten? Wenn ja, was kann ich machen (rechtlich) wenn die Community es weiter benutzt? Darf er die Software weiterentwickeln?



    MfG

  • Selbst programmieren darf er da nicht ohne deine Erlaubnis, er darf es aber für die Community benutzen (nicht für sich selbst), da du es ursprünglich für die Com. gemacht hattest.


    Ich meine, wenn jemand nen Header bestellt, mache ich es ja für die Com. obwohl ich vllt. nicht dabei bin.

  • Du hast grundsätzlich das "Urheberrecht".
    D.h., das niemand darf deine Software ohne deine Erlaubnis für seine Zwecke (Vermarktung, etc.) verwenden darf.
    Da du dies aber ursprünglich für die Community gemacht hast, darf der Admin dies auch weiter für die Community verwenden, aber wie gesagt nicht für eigenzwecke.

    Einmal editiert, zuletzt von Michael ()

  • Für dich dürfte §69a Abs. 3 des UrhG interessant sein, das definiert nämlich, ob dein Werk Anspruch auf Urheberrecht hat, http://bundesrecht.juris.de/urhg/__69a.html .


    Ich seh es aber als problematisch an, daß du den Quelltext offengelegt hast, und zwar ohne eine Lizenz.
    Du solltest dazu erstmal schauen, ob damit nicht das Verwertungsrecht nichtig wird.


    Das entziehen des Nutzungsrechts wird in §42 des UrhG klar geregelt:
    Hierzu http://bundesrecht.juris.de/urhg/__42.html lesen.


    Ich halte es eh alles für ein wenig überzogen. Ich denk der Streitwert ist hier auch einfach zu gering.

  • Naja, dann such ich mir eben eine andere Community (und Communities dieser Art gibt es viele), die meine Software gebrauchen kann...


    Könnte ich das dann, um wieder so was zu vermeiden, irgendwie regeln mit ner Art "Nutzungsbedingungen" im Programm, wo steht, dass ich z.B. das Betreiben der Software jederzeit verbieten kann?