Die Nachtruhe ist in Deutschland ein Begriff des Schallimmissionsschutzes (Immission). Der Rechtsbegriff der Nachtruhe ist in einigenLandes-Immissionsschutzgesetzen geregelt. Während der Nachtruhe sind Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind. Die Nachtruhe dauert in Deutschland im Allgemeinen von 22 Uhr bis 6 Uhr.[1].
Ausnahmen von der Nachtruhe, z. B. für Industriebetriebe, werden durch das Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) geregelt. So ist in vielen Fällen die Sechste Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) in der gültigen Fassung anzuwenden.
Auch in der europäischen Richtlinie zum Umgebungslärm wird der Nachtzeitraum 22-6 Uhr verwendet. Aus der Bayerischen Biergartenverordnung ergibt sich eine abweichende Nachtzeit von 23-7 Uhr.[2]
Quelle: Wikipedia.org