so leute und nun sagt mir ich darf meine sachen nicht verkaufen
In einen richtungsweisenden Urteil hat der Europäische Gerichtshof
(EuGH) entschieden, dass der Weiterverkauf von gebrauchter digitaler
Software erlaubt ist. Es sei hierbei kein Unterschied zu machen zwischen
Software auf physikalischen Medien und bloßen Downloads.
Allerdings dürfen die Hersteller nachwievor Maßnahmen ergreifen um den
Weiterverkauf zu erschweren oder zu behindern (z.B. Online-Pässe). Eine
rechtliche Handhabe gegen den Weiterverkauf besteht aber definitiv
nicht, auch wenn die AGBs vieler Hersteller etwas anderes behaupten.
Was heißt das für uns ?
Es ist nun ausdrücklich erlaubt etwa seinen PSN Account weiter zu
verkaufen oder Codes von Spielen die man erworben hat. Nicht erfasst ist
von dem Urteil der Weiterverkauf von MP3s oder Videodateien.
so und nun lasst mich bitte meine ware an den mann bringen
und haltet bitte kein prädig, das ist ein verkauf thread kein du darfst das nicht thread