Zitat
- Vorprüfung durch WoltLab, ob eine Verletzung in Frage kommen könnte (z.B. ob jemand tatsächlich gekauft oder unzulässig kopiert hat).
- Nach dieser Vorprüfung, rechtliche Prüfung der Angelegenheit durch unsere Rechtsanwaltskanzlei.
- Sollte eine Verletzungshandlung vorliegen, erfolgt eine Abmahnung durch die Kanzlei. Der Abgemahnte muss sich durch Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungsverpflichtungserklärung dazu verpflichten, die Verletzungshandlungen zu unterlassen und die Kosten der Rechtsverfolgung zu tragen. Die Geltendmachung der Kosten für die Abmahnung sind höchstrichterlich anerkannte Kosten und müssen bei berechtigter Abmahnung von dem Abgemahnten gezahlt werden.
Diese belaufen sich je nach dem zu beurteilenden Streitwert, der bei Softwarepiraterie oder markenrechtlichen Verletzungen nicht unter 10.000,00 € liegt, auf mindestens 1.000,00 €, bei Verletzung größeren Umfangs bis über 2.000,00 €.
- Sollte der Schritt unter Ziffer 3. nicht zur Unterlassung führen, wird eine einstweilige Verfügung bei Gericht eingereicht werden. Die Vollstreckung der einstweiligen Verfügung erfolgt wenn nicht am gleichen Tag, innerhalb eines Zeitraums des nächst folgenden Tages in der Form, dass der Gerichtsvollzieher diese beim Verletzer persönlich vollstrecken wird.
- Sollte auch diese Maßnahme keine Wirkung entfalten, ist ein Gerichtsprozess durchzuführen.
Mich würden die Kosten jedenfalls tierisch abschrecken. Wer nicht hören will, muss fühlen !
Selber Schuld