Im Februar hat Deutschland nach massiven landesweiten Protesten zum Thema ACTA sein vorläufiges Nein gegeben. Vorläufig heißt aber nicht endgültig, so schwebte die Befürchtung immer noch über den Internetnutzern, dass ACTA auch in Deutschland durchkommen könnte. Die gute Nachricht: Deutschland bleibt bei der Entscheidung. ACTA wird von uns nicht unterzeichnet.
Letzte Woche sprach sich schon die EU-Kommissarin Neelie Kroes gegen den Gesetzesentwurf aus. Sie sagte, Internetpiraterie und dergleichen seien ein neues Spiel und man bräuchte neue Spielregeln - eine strenge Überwachung der Leute, wie sie ACTA vorschreibt, wäre jedoch unzumutbar. Dafür erhielt sie in den letzten Tagen ein hohes Lob von zahlreichen deutschen Internetnutzern. Folgendes Punkte werden an ACTA auf europa.eu von einem Stellvertreter des Europäischen Datenschutzbeauftragten kritisiert:
Maßnahmen, die eine unterschiedslose oder breit angelegte Überwachung des Verhaltens und/oder der Kommunikation von Internetnutzern in Bezug auf geringfügige, nicht profit-orientierte Verstöße im kleinen Rahmen erlauben, wären nicht verhältnismäßig und würden gegen Artikel 8 der EMRK, Artikel 7 und 8 der Grundrechtecharta und die Datenschutzrichtlinie verstoßen.
Viele Maßnahmen der freiwilligen Durchsetzungskooperation würden eine Verarbeitung personenbezogener Daten durch ISPs mit sich bringen, die über das nach EU-Recht erlaubte hinausgehen würde.
ACTA enthält keine ausreichenden Einschränkungen und Schutzmaßnahmen, wie etwa wirksamen Rechtsschutz, rechtsstaatliche Verfahren, das Prinzip der Unschuldsvermutung und die Rechte auf Privatsphäre und Datenschutz.
Der Europäische Datenschutzbeauftragte ist eine unabhängige Behörde, die sich damit beschäftigt, dass persönliche Daten und allgemeine Dinge der Privatsphäre unangerührt bleiben.