Rückschlag der GEMA - Über 100 Hausdurchsuchungen bei Anonymous-Angreifern
„Anonymous“ – das ist die Bezeichnung für eine Aktivisten-Gruppierung, deren selbsternannte Mitglieder in den vergangenen Jahren zahlreiche Websites lahm legten. Ganz so anonym wie ihr Name scheinen die „Hacktivisten“ aber nicht zu sein: Nachdem im Dezember 2011 die Website der GEMA durch einen gezielten Angriff vom Netz genommen wurde, haben Einsatzkräfte der Polizei nun Razzien bei 106 mutmaßlich Beteiligten durchgeführt. Damit konnte die deutsche Justiz ihren bislang größten Schlag gegen Anonymous verbuchen. Den Tätern drohen nun im schlimmsten Fall neben Geldbußen sogar Gefängnisstrafen.
Ein unter dem Namen „AnonLulz“ im Netz agierender Aktivist hatte vor einem halben Jahr zum Angriff auf die Server der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) aufgerufen und eine entsprechende Software zum Angriff gleich mitgeliefert. Am 17. Dezember dann war es soweit: Tausende Nutzer folgten dem Aufruf des Anonymous-Mitglieds und stellten den Internet-Auftritt der GEMA unter Dauerbeschuss und erzielten damit, dass die Website für mehrere Stunden nicht erreichbar war.
Mit ein Grund für den Angriff: Der Rechtsstreit zwischen GEMA und YouTube.
Mit dieser Attacke soll Anonymous GEMA-Sprecher Peter Hempel zufolge erheblichen Schaden angerichtet haben. Der DDoS-Angriff soll „massive Einschränkungen für Kunden und Mitarbeiter der GEMA“ verursacht haben. Weil die Mitstreiter des Kollektivs damit die Datenverarbeitungs-Infrastruktur der GEMA, welche für diese „von wesentlicher Bedeutung“ ist, erheblich geschädigt haben, droht den Angreifern gemäß Paragraph 303b des Strafgesetzbuchs im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
Die bundesweite Razzia wurde von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt aus organisiert. Diese gab an, bereits seit 2011 Ermittlungen gegen die Angreifer der GEMA-Seite zu führen und bestätigte die Hausdurchsuchungen gegenüber „Spiegel Online“. Insgesamt seien 106 Personen deutschlandweit beschuldigt, gemäß Oberstaatsanwalt Alexander Badle waren darunter 33 Fälle in Nordrhein-Westfahlen, 18 in Baden-Württemberg und 15 in Berlin. Auch in Hessen wurden zehn Durchsuchungsbefehle vollstreckt.
Bei den Beteiligten, deren Computer, Festplatten und Mobiltelefone bei der Razzia gestern beschlagnahmt wurden, handelt es sich ersten Erkenntnissen zufolge hauptsächlich um Jugendliche und Heranwachsende, die sich den Vorwürfen teils ratlos gegenüber sehen. Minderjährige, die dem Angriff offenbar über den Internet-Anschluss ihrer Erziehungsberechtigten beiwohnten, gaben im Interview mit dem „Spiegel“ an, nun „massiven Stress“ mit ihren Eltern zu haben. In anderen Fällen konnten sich die Beschuldigten die Vorwürfe nicht erklären.
Da die Verdächtigen über die IP-Adresse identifiziert wurden, kann der Verdacht nicht immer einer Person zugeordnet werden. Denn über die IP-Adresse kann meist nur der Anschluss-Inhaber ermittelt werden. Da in Privathaushalten oft mehrere Personen über den gleichen Anschluss ins Netz gehen, ist es durchaus möglich, dass nicht der Inhaber, sondern eine dritte Person tatsächlich für den Angriff verantwortlich ist.
Maskierte Aktivisten des Kollektivs „Anonymous“.
Eine andere Fehleranfälligkeit in der Ermittlung über die IP-Adresse ist, liegt in der Funktionsweise des Angriffs. Die Website der GEMA wurde über einen DDoS-Angriff (Distrubuted Denial of Service, zu Deutsch etwa: „verteilter Dienst-Verweigerungs-Angriff“) lahmgelegt. Bei diesem werden von zahlreichen Rechnern Anfragen an die Server einer Seite gestellt, sodass diese unter der Last der Anfragen kollabieren. Neben den vielen Freiwilligen, die ihren Internet-Anschluss wissentlich zur Verfügung stellen, werden bei solchen Angriffen oft auch mit Viren und Trojanern infizierte Rechner genutzt, so genannte „Botnets“. Dabei handelt es sich um ganze Netzwerke solcher infizierter Rechner, die zentral gesteuert werden können. So könnte der Besitzer eines solchen Netzwerks aus Trojaner-Rechnern auch jeden einzelnen Rechner dazu auffordern, einen Angriff zu starten, beispielsweise auf die GEMA-Website.
Die Frage, die im Laufe des Verfahrens daher auch geklärt werden muss, ist also, ob Privatpersonen auch für einen über ihren Anschluss getätigten Angriff verantwortlich sind, wenn sie diesen nicht wissentlich dafür zur Verfügung gestellt haben.
von Technobase.fm
meine frag was hält ihr von den „Anonymous“ Sorgen die echt für recht im netz oder im gegenteil ?
Wenn etwas ist ich lösche es !
Da mich das Thema „Anonymous“ intresiert Würde ich mich über eure antworten freuen
mfg:Dreamreallife
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