wofür die verwarnung ?

  • Es geht um die Momentaufnahme und da hattest du ihn drin.
    Was du danach machst kann mir doch Latte sein.


    Wenn du jemanden umbringst und ihn wiederbelebst wirst du zumindest wegen versuchtem Mordes angeklagt.
    Da interessiert's den Richter auch nicht sonderlich das du ihn wiederbelebt hast.

  • jo gut dan geht die kinderkake weiter nur komisch das man wegen "versuchtem mordes" nur einmal angeklagt wird und net 2 mal !
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  • Das ist eine ganz andere Strafe.
    Du hast deine Straftat geleugnet und im Gerichtssaal gebrüllt.
    Dafür gabs ja auch nur eine Warnung und keine Verwarnung.
    Warnungen sind nicht wirklich interessant (3 Warnungen werden aber zu einer Warnung).


    Na dann ist das hier auch geklärt, closed.

  • Was machst Du eigentlich hier so 'nen Wind um die Verwarnung, John_Conner? Ertrag es wie ein Mann und jammer jetzt nicht herum. Immer muss hier diskutiert werden, obwohl die Moderatoren/Admins völlig zurecht gehandelt haben.


    Wenn Euch was nicht passt, dann seid Ihr hier wirklich fehl am Platz!