Pranger gegen Shorty_Wizz

  • Beschreibung des Kontakts
    [hide]Ich habe hier im Forum Gelesen das der User Shorty_Wizz eine Domain zum Verkauf Bietet. So kam es zum Kontakt.[/hide]



    Grund für die Beschwerde
    [hide]Shorty_Wizz löschte 2 Stunden bevor die Auktionendete seinen Beitrag und schrieb das der Theader gelöscht werden kann, obwohl ich der Höchstbieter war. Ich sehe nicht ein, das man einfach schnell dein Post mit dem Angebot löscht weil man wohl nicht mehr als Erwartet durch die Gebote bekommen würde. Mit dem User lässt es sich nicht sprechen. Fakt ist, man bricht keine Auktion ab wenn schon Geboten wurde.... [/hide]



    Beweismittel
    [hide]
    Sein Profil: http://forum.sa-mp.de/index.php?page=User&userID=18043
    Der Theader: [ BIETE ] .de Domain


    Private Nachricht: http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/1234e1rp54bjwg.png[/hide]

  • ich kann mich erinnern das unter dem beitrag stand das er sich das recht behält die verlosung abzusagen

  • 1: war es keine Verlosung sondern eine Verkaufs Auktion.
    2: Kann man den Beitrag ja wiederherstellen,trotzdem sehr ich sogar nicht ein mit Zurück ziehen.. In den Marktregeln steht nicht das es erlaubt wäre


    //Edit bin mit Handy online.

  • Beitrag von [BE]axi92 ()

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  • Beitrag von Kinimod ()

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  • Fakt ist, er kann keine laufende Auktion wenige Stunden vor dem Ende abbrechen, weil er nicht die gewünschte Menge erhält. Das geht weder auf EBay, noch sollte sowas hier geduldet werden. Könnte sich ein Teamler dazu äußern ?
    Ich kann in diesem Sinne dem TE nur zustimmen.


    Grüsse

  • Beitrag von Markus ()

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  • Das geht weder auf EBay


    Natürlich geht das bei Ebay. Aber dann muss man ne gewisse Summe als Stornierung bezahlen.



    Solange hier kein finanzieller Verlust stattgefunden hat, sehe ich auch nicht, warum man das ganze hier an den Pranger heftet.


    Ihr beide habt ja nichtmal versucht eine Einigung zu finden.


    Also ich von meiner Seite her, sehe hier kein Handlungsbedarf.

  • Habe sie entfernt, weilich sie doch andersweiter verwenden werde. Und ich habs vorzeitig beendet ich habe kein Geld erhalten oder sowas. Also wozu so einen aufstand.
    Jeder wird wohl 7 Euro auftreiben können um sich eine Domain zukommen sehe da kein problem.


    Äußern werde ich mich dazu auch nichtmehr weil ich nichts Falsch gemacht habe. meiner meinung nach! :thumbup:

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  • Beitrag von DragDaime ()

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  • Natürlich geht das bei Ebay. Aber dann muss man ne gewisse Summe als Stornierung bezahlen.


    Also ich von meiner Seite her, sehe hier kein Handlungsbedarf.


    Das geht bei EBay nur maximal 24 Stunden vor Ende. Danach kann keine Auktion beendet werden.


    Ich denke hier besteht Handlungsbedarf. Man kann nicht etwas verkaufen, merken dass man nicht so viel Geld bekommt wie erhofft und dann kurz vor Auktionsende flüchten mit der Ausrede das man die Domain doch noch selbst nutzen will. Sowas überlegt man vorher.

  • Ich möchte hier mal die Prangerregeln zitieren:

    Zitat


    § 2 Begriffsbestimmungen


    Betrug im Sinne dieser Regeln ist jedes Versprechen einer Leistung in der Absicht, diese Leistung nicht zu erbringen und den anderen Benutzer zu einer Gegenleistung zu veranlassen.
    Hehlerei ist die Bereitschaft, verbotene oder durch Straftaten erlangte Güter bzw. Leistungen zu kaufen oder zu verkaufen.
    Bedrohung ist jedes Verhalten, das einen anderen zu einem Tun oder Unterlassen zwingen soll, wozu der andere nicht verpflichtet ist.


    Außerdem zitiere ich hier nochmal die Marktplatzregeln (gekürzt):

    Zitat

    Angebote


    Der Kauf oder Verkauf des angebotenen Gutes darf nicht gegen geltendes Recht, allgemeine Geschäftsbedingungen oder andere Vereinbarungen verstoßen, an die sich der Inhaber des Gutes zuvor gebunden hat.
    Der Kauf des angebotenen Gutes muss Personen unter 18 Jahren gestattet sein.
    Das Angebot muss klar stellen, was der Anbieter zu welchem Preis verkaufen oder kaufen will und wie ein Interessent den Anbieter kontaktieren kann.
    Das Angebot muss vollständig sein und alle relevanten Informationen für Interessenten enthalten.


    Und HIER ist der Knackpunkt.


    Ein Gesetzestext zum Thema Auktionen sagt (Breadfish wird durch die Auktion temporär zu einem Auktionshaus):

    Zitat

    Auf Auktionsplattformen ist die Abgabe eines entsprechenden Gebots diese Willenserklärung und damit gleichzeitig die Annahme des Angebots des Verkäufers.


    Somit kommt ein Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Höchstbietendem zustande.



    Fazit:
    Der beschuldigte User hat die Marktplatzregel KLAR gebrochen (Er hat einen Kaufvertrag gebrochen und das ist Strafbar), ob er nun allerdings aufgrund von
    Betrug gebannt wird, ist fraglich. Hierbei sollte doch versucht werden eine Einigung zu finden.
    Die Strafe für den Bruch der Marktplatzregeln sollte er aber auf jeden Fall bekommen.


    MFG


    (Ich hoffe, das ist nicht zu Gesetzlastig)


    P.S

    Äußern werde ich mich dazu auch nichtmehr weil ich nichts Falsch gemacht habe. meiner meinung nach! :thumbup:


    Nachdem nun klar ist, DASS du was falsch gemacht hast, bitte ich dich als User zu einer Stellungnahme.
    Du hast anscheinend grob fahrlässig gehandelt, was einem Betrug/einer Täuschung entsprechen würde.

  • Es geht mir nicht um das Geld. Die Domain wurde angeboten ich habe mich nun in den Verkauf eingemischt und Geld geboten ob das 1 Euro oder 200 sind ist es mir relativ egal,es wurde eine Regel gebrochen. Wenn es jetzt ein Artikel für 200 wäre würdet ihr Ihn dann bestrafen? Das wäre dann aber unfair wenn Ihr es bei den 1,50 nicht macht. Mir geht es nur um die Domain.

  • @Rocky: Hat doch nichts mit dem Gegenstand zu tun .. Wenn ich im Laden was für 2€ klaue werde ich genauso bestraft wie als wenn ich
    was für 40€ klaue. Also ich bezweifle das die Security dann sagt: "Ne bei so nem kleinen Wert halten wir uns raus"..

  • ob das 1 Euro oder 200 sind ist es mir relativ egal,es wurde eine Regel gebrochen.


    Das kann man aber so universell auch nicht sehen.
    Wenn ich jemanden 5€ oder das ganze Portmonee klaue, was wird wohl in deinen Augen stärker bestraft?
    Klar dir geht es ums Prinzip, aber wieso möchtest du, dass diese Benutzer verwarnt wird.


    Breadfish wird durch die Auktion temporär zu einem Auktionshaus


    Das möchte ich gerne Belegt haben. :)


    Außerdem sehe ich dich immer noch nicht im Recht.

    Zitat

    Betrug im Sinne dieser Regeln ist jedes Versprechen einer Leistung in der Absicht, diese Leistung nicht zu erbringen und den anderen Benutzer zu einer Gegenleistung zu veranlassen.


    In meinen Augen gilt dieses nur, wenn Geld im Spiel ist.
    Der Auktionator hat aber noch kein Geld von dem Interessenten entgegengenommen.


    Zitat

    [...]oder andere Vereinbarungen verstoßen, an die sich der Inhaber des Gutes zuvor gebunden hat.[...]


    Also wo steht jetzt, dass man nicht schreiben darf, dass man die Auktion jeder Zeit beenden darf?


    L.G. :thumbup:

  • Ich finde es auch gar nicht überzogen. Bei Ebay läuft es so ab das wenn jemand darauf geboten hat, kann man das Angebot nicht mehr her raus nehmen. Dies geht nur sofern noch kein Bieter "gefunden wurde".

    "So möge mein Fußvolk mir einen gewaltigen und standhaften Tisch bringen, auf dass ich mir den Schädel für solch maßlose Dummheit einschlagen kann." - LeijaT


  • Hallo,


    die Pranger-Regeln sind weitgehend an deutsches Recht angelehnt. Einfach formuliert fehlt es für einen Betrug hier an einer Schädigung des Vermögens des Bieters oder zumindest dem Willen dazu auf Seiten des Anbietenden. Ob irgendwelche vertraglichen Verpflichtungen verletzt wurden oder durch das Gebot überhaupt ein Vertrag zustande kam, ist insoweit zunächst irrelevant.