Pranger gegen TheDocJJ

  • Hi zusammen,


    ich möchte hier meine Erfahrung mit TheDocJJ (und der Zahlungsabwicklung über T.Graustein) schildern, weil es bei mir zu einem Zahlungsproblem nach geleisteter Arbeit gekommen ist und ich inzwischen blockiert wurde.

    Abmachung

    Ich habe den Beitrag von TheDocJJ gesehen und ihn kontaktiert. Wir haben zügig vereinbart, dass ich für sein RAGEMP-Projekt die UI/Frontend-Arbeiten übernehme, während „n0pe“ das Backend übernimmt. Zusätzlich wollte TheDocJJ eine Website für sein Netzwerk.

    Vereinbarung: 15 Stunden Arbeit für 150 €, Auszahlung zum Monatsende (31.12.2025).

    Umsetzung

    Ich habe mich an seiner Vorlage orientiert (Baukasten-Seite) und die Website/UI möglichst nah daran umgesetzt. Während der Arbeit habe ich regelmäßig Zwischenstände gezeigt, es gab laufend Feedback/Änderungswünsche, die ich umgesetzt habe. Insgesamt wurden die 15 Stunden zügig erreicht.


    Was gewünscht war:


    https://imgur.com/a/aCLkEny

    https://imgur.com/a/8G6HFU2

    https://imgur.com/a/JQayoC9


    Was ich geliefert habe:


    https://imgur.com/a/8nzQs44

    https://imgur.com/a/w7tR9IO

    https://imgur.com/a/leC7SJc

    https://imgur.com/a/EJWxFFv

    https://imgur.com/a/JmjbIBw

    https://imgur.com/a/dZnvFGa

    (+ Backend-Arbeit, die man nicht direkt sieht)


    Zwischendurch war die Rückmeldung auch eindeutig positiv:


    https://imgur.com/a/F2MkFrn

    Problem: Zahlung

    Die Zahlung hätte am 31.12.2025 erfolgen sollen. Am 03.01.2026 gab es eine Besprechung, in der dann klar wurde, dass das RAGEMP-Projekt gestoppt wird („zu teuer/zu lange“). Ab da wurde plötzlich meine Arbeit abgewertet – erst hieß es, sie sei nur 50 € wert, dann 75 €, am Ende wieder die vereinbarten 150 €, aber in 2 Raten à 75 €.

    Ich war darüber verständlicherweise sehr verärgert, weil während der gesamten Umsetzung alles „top“ war und es vorher keine Kritik gab. Im Nachhinein habe ich dennoch angeboten, die 2× 75 € zu akzeptieren, um das sauber zu beenden. TheDocJJ meinte, er leitet das an T.Graustein weiter.

    Stand heute: Ich habe kein Geld erhalten und wurde inzwischen blockiert sowie vom Discord entfernt.

    Thema „KI-Nutzung“

    Mir wurde im Nachgang sinngemäß vorgehalten, ein Teil sei „mit KI“ entstanden. Dazu: Ich habe die Seite grundsätzlich selbst nach Vorlage umgesetzt. Für kleinere Fixes/Fehlerbehebungen habe ich stellenweise ChatGPT genutzt, um Zeit zu sparen (wie viele Entwickler es heutzutage tun). Dass Code-Strukturen dadurch teils leicht anders aussehen, ist normal – entscheidend ist das Ergebnis und die Abnahme/ Zufriedenheit während der Arbeit.


    Sein ursprünglicher Beitrag:


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    Einmal editiert, zuletzt von seegras () aus folgendem Grund: Bilder dem Dateianhang hinzugefügt für leichtere Übersicht

  • seegras

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Würde hier auch mal meinen Senf dazu geben, wobei ich auf meine Zahlung aufgrund mangelnder Zeit verzichtet habe. Aber gezahlt wurde meines Wissens bisher nichts und von einer Rechnung war ebenfalls niemals die Rede

  • Ist aber verpflichtend, dies hat nichts mit dem Deal zu tun.

    Eine Rechnung ist nicht verpflichtend auszustellen da ihr beide als Privatpersonen aufgetreten seid; Eine Quittung für die Bezahlung könntest du verlangen.

    Desweiteren ist es nicht die feine Art im Nachhinein die Zahlungsmodalitäten zu verändern, wenn doch vorher immer die Rede war von "150€" - das heißt für mich sofern keine weiteren Absprachen vor Auftragserteilung stattgefunden haben 150€ in einer Zahlung


    „Nicht das, was du nicht weißt, bringt dich in Schwierigkeiten, sondern dass, was du sicher zu wissen glaubst, obwohl es gar nicht wahr ist.“
    Mark Twain

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  • Gewerbepflicht (§ 14 GewO): Sobald du eine Dienstleistung (Coding) nicht nur einmalig, sondern mit Wiederholungsabsicht ('öfters')[RE: TheTrustCommunity sucht Unterstützung] und gegen Geld anbietest, handelst du gewerblich. Das ist keine private Nachbarschaftshilfe mehr. Wer gewerblich handelt, muss dies anmelden (§ 14 Gewerbeordnung).


    Steuerhinterziehung (§ 370 AO): Da du gewerblich handelst, bist du steuerpflichtig. Die Einnahmen einfach so 'privat' einzustecken und die Ausstellung einer Rechnung schriftlich zu verweigern, erfüllt den Tatbestand der Steuerverkürzung bzw. Steuerhinterziehung nach § 370 Abgabenordnung.


    Schwarzarbeit (§ 1 SchwarzArbG): Dienstleistungen gegen Geld ohne Anmeldung und ohne Rechnung fallen unter das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.



    Ich kann und werde dir keine 150 € 'unter der Hand' überweisen. Wenn ich dich bezahle, obwohl ich schriftlich habe, dass du die Rechnung verweigerst, mache ich mich womöglich der Beihilfe zur Steuerhinterziehung strafbar. Das Risiko gehe ich nicht ein. Ohne ordentliche Rechnung (die du als 'Privatperson' ja laut eigener Aussage nicht stellen willst/kannst) kann keine Zahlung erfolgen."




    Du schreibst oben ganz offen: "Eine Rechnung kriegst du nicht von mir". Damit bestätigst du leider genau das Problem. Da du diese Dienstleistungen öfters anbietest (Gewinnerzielungsabsicht), handelst du gewerblich. Eine Rechnung ist dann gesetzlich pflicht, egal was unser "Deal" war. Ohne Rechnung und Gewerbeanmeldung ist der Vertrag wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (§ 134 BGB i.V.m. SchwarzArbG) nichtig. Das bedeutet im Klartext: Es besteht rechtlich gar kein Anspruch auf Zahlung.

  • Du scheinst dich offenbar bereits mit ChatGPT über diesen Fall zu beraten - Das habe ich nun auch mal getan:



    „Nicht das, was du nicht weißt, bringt dich in Schwierigkeiten, sondern dass, was du sicher zu wissen glaubst, obwohl es gar nicht wahr ist.“
    Mark Twain

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    Wann muss man ein Gewerbe anmelden bzw. wann bin ich Gewerbetreibende/Gewerbetreibender?


    Die Anzeigepflicht nach § 14 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) setzt den Betrieb eines selbstständigen Gewerbes voraus. Sie besteht daher nicht für unselbstständig ausgeübte Tätigkeiten.


    Als selbstständig tätig wird man angesehen, wenn man zwei Kriterien erfüllt: 1. Man betreibt ein Gewerbe im eigenen Namen, d. h. unter eigener Verantwortlichkeit für den Betrieb nach außen hin. 2. Man genießt in Bezug auf diesen Betrieb persönliche und sachliche Selbstständigkeit. Dabei kommt es darauf an, ob sich die Tätigkeit in ihrem Gesamtbild als die von selbstständigen Gewerbetreibenden darstellt oder den Eindruck der Abhängigkeit von einem Unternehmen vermittelt (Scheinselbstständigkeit).




    Wann muss ich meine gewerbliche Tätigkeit anmelden?


    Die Anzeigepflicht besteht ab Beginn des Gewerbebetriebes. Bei den folgenden Tätigkeiten muss eine Gewerbeanzeige erstattet werden:


    Neuerrichtung eines Gewerbes oder Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit

    Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes als übernehmende Person, beispielsweise als Käuferin oder Käufer, Pächterin oder Pächter, Erbin oder Erbe usw.

    Eröffnung einer weiteren Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, beispielsweise eines Verkaufsbüros oder eines Auslieferungslagers

    Verlegung eines Gewerbebetriebes an einen neuen Betriebssitz und damit Änderung der zuständigen kommunalen Gewerbebehörde

    Eintritt eines Gesellschafters bei einer Personengesellschaft

    Wechsel der Rechtsform, beispielsweise vom Einzelunternehmen zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

    Umwandlung nach Umwandlungsgesetz (UmwG), beispielsweise durch Verschmelzung, Spaltung, Rechtsformwechsel oder Vermögensübertragung

  • Über was Diskutieren wir hier eigentlich? Du scheinst dich nun irgendwie aus der Nummer rauswinden zu wollen und beharrst auf das Ausstellen einer Rechnung wofür es für Privatpersonen keinerlei rechtliche Verpflichtungen gibt - eine Quittung kannst du verlangen, mehr nicht!


    Es ist überhaupt nicht die feine Art bereits ausgehandelte Vertragsmodalitäten im Nachgang eigenständig zu verändern, nur weil ihr plötzlich kalte Füße bekommt


    Nochmal ein Hinweis ab wann man von einem Gewerblichen Auftreten spricht


    Das Gesetz selbst definiert „Gewerbe“ nicht ausdrücklich. Die Definition stammt aus ständiger Rechtsprechung und Verwaltungspraxis:


    „Nicht das, was du nicht weißt, bringt dich in Schwierigkeiten, sondern dass, was du sicher zu wissen glaubst, obwohl es gar nicht wahr ist.“
    Mark Twain

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  • Rechnung nein, Quittung ja


    „Nicht das, was du nicht weißt, bringt dich in Schwierigkeiten, sondern dass, was du sicher zu wissen glaubst, obwohl es gar nicht wahr ist.“
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  • Ich möchte hieraus keine weitere Rechts-Ratestunde machen, weder du noch ich noch ChatGPT sind Anwälte und sofern du dich weiterhin weigerst die vereinbarte Summe an J0NAH26 zu zahlen sehe ich folgende Konsequenzen auf dich / euch zukommen


    1. Du erhälst eine Sperre auf breadfish.de
    2. Der Auftragnehmer kann dich per Sofort Anmahnen da du dich im Zahlungsverzug befindest, wenn man das eskalieren lässt kann es sogar bis zum Inkasso kommen
    3. Wird weiterhin keine Zahlung geleistet klären eure Anwälte alles weitere für euch

    Deine Entscheidung


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  • TheDocJJ


    Was veranstaltest du hier überhaupt so ein Kindergarten? Du wolltest was von ihm er hat es dir fertig gemacht und jetzt Zahl das doch einfach. Du gehst doch auch nicht zum Friseur und sagst danach ne das zahle ich nicht.


    Was ist das für eine Art? Wenn das so deine Lebenseinstellung ist, dann mein Beileid an die mit denen du Geschäfte machst.