Unterbodenbeleuchtung

  • Hi


    Also soweit ich gehört hab, darf man UBB haben. ABER, das darf nur leuchten, wenn die zündung aus ist. Musst natürlich zum tüv oder so das checken lassen. Und wird wahrscheinlich schwer das durchzubekommen.


    Wenn ich falsch liege, bitte korrigiert mich^^


    MFG, Robdeflop®

  • Darfst du drunter haben ohne Probleme.
    Kumpel hat seine gestern drunter gemacht.
    Warn dann bei mces & wurden auch angehalten.^^
    Also der Polizist meinte,sowas darf man auf Parkplätzen ect.
    Muss nur über ein extra Schalter laufen & nicht im STVO an sein.
    Sprich wenn du durch die Stadt fährst.
    Du kannst sowas riskieren würde es aber nicht ;)


  • Was labberst du ?


    Man darf es im Stand an haben.
    Also wenn du parkst, nicht wenn du an ner Ampel stehst oder so

    1: Labber ich nicht sondern schreibe.
    2: was nützt dir das wenn man nur Parken darf???? lebe auf der Welt 18 jahre und hab nur ein Auto mit Neon gesehen ;) in Amerika, sonst nix.

  • Also so bald ich weis egal ob im Stand oder Während der Fahrt ist UBB Verboten! aber glaube nur für die Fahrzeuge mit TÜV USW also die Angemeldet sind! die nicht Angemeldet sind die halt nur aufem Parkplatz Stehen und UBB Haben dennen ist es Erlaubt!

  • Also so bald ich weis egal ob im Stand oder Während der Fahrt ist UBB Verboten! aber glaube nur für die Fahrzeuge mit TÜV USW also die Angemeldet sind! die nicht Angemeldet sind die halt nur aufem Parkplatz Stehen und UBB Haben dennen ist es Erlaubt!


    da stimme ich dir zu autos die TÜV haben dürfen kein Neon haben überhaupt ob im Stehen oder Fahren! Wollte mich aber erst einbisschen zurück halten und zugucken was die anderen User schreiben

  • unterboden beleuchtung ist im strassenverkehr verboten in deutschland.
    Jedoch gibs ausnahmen.Man darf es bei Showcras und als standlicht benutzen.


    Was wirklich gefählich ist wenn du einen unfall hast ,da wird die versicherung kein cent zahlen.
    Da du ein unzulässiges Teil am Auto hast und so deine KFZ versicherung erlischt.


    Vom bußgeld will ich nicht mal sprechen kann bis zu 10.000 euro gehen





    edit/ text hinzugefügt

  • Jetzt mal nen Tipp vom Fachmann:


    Es ist in Deutschland erlaubt:
    -Wenn es nicht im Straßenverkehr eingeschaltet werden kann
    -Es darf kein Glasleuchte sein also ambesten LED technik und beim Tüv als einstiegshilfe angeben
    -Es muss über einen seperaten Schalter laufen und bei Schlüsselstellung aus benutzbar sein


    Mehr gibbet da eig nicht zu sagen
    Wegen Glas geht es um die Gefahr von Splittern bei einem unfall.
    Led technik ist erlaubt


    ausserdem müssen die dann soweit ich weiss müssen die auch irein Prüfsiegel haben
    mfg _Assasin_