Das ist nen schickes Moped. Leider nur als Schrott zu kriegen oder Top-restauriert und sehr teuer.
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nö
also ich kauf mir nächste woche eine 100 euro und muss nurn bissl was dran gemacht werden
daher passt des scho
aber ich bau die dinger eh immer radikal um -
Die lacht über die anderen dinger da oben
mit den alten mopeds die vor 1989 gebaut wurden darfste mit 15 auch einfach ma schon 60 km/h fahren statt 25 xD
und dazu kann man die so tunenn das man es nicht sieht
ich liebe die dingerdie dinger darf man schon ab 15 fahren? mit welchen Führerschein?
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KLasse M wie Mofa
das weis nur fast keiner
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Ich meine das mit dem 60 km/h fahren gilt aber auch nur ab dem Mopedschein also 50er nicht schon beim 25er Schein.
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Notfalls hätte ich auch noch einen Roller in den Tiefen meiner Halle.
Er hat kaum was gelaufen, da ich sowieso fast ausschließlich mit meinen Autos fahre.
Den würde ich dir realtiv Preiswert abgeben, wenn du Interesse hast.
Vorallem ist das nicht so ein aufgeblasenes möchtegern Motorrad wie diese Dinger da.
Und ja, das Foto ist selbergemacht. -
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Einen Roller hab ich hier auch noch rumzustehn
fast neu ca 50 - 100km laufleistungUnd zu dem Link @ freshmatics : Also ich habe mich in der Fahrschule und beim KFZ amt erkundigt (wo man die Führerscheine Abholt)
Und alle waren der Ansicht das man Klasse M ab 15 erwerben darf und damit auhc diese alten Mopeds fahren darf.
daher behaupte ich das dein link das was falsches aussagt -
BeHapper: Dann haben die Leute die du gefragt hast wohl gepennt.
Den Klasse M Schein kannst du erst mit 16 Jahren machen, bzw. Ab 15 1/2 und dann zum
16. Geburstag die Prüfung. Ab dann darfst du auch fahren.
Ich selber habe sowieso Klasse A, aber "damals" wo ich jünger war, hatte ich mich deswegen
mal informiert. -
@ Haube dann hatt man wohl auch gepennt als ich mit 15 die Theorie und Praxis Prüfung bestanden habe und dann mit meiner Simmi gefahren bin.
Und ich bin mir Ziemlich sicher das die bei der Dekra wissen was sie machen.
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M ist aber begrenzt auf 25km/h (bei 15 Jahren). Die Regelung die du meinst ist beim 50er Führerschein der sonst auf 45 km/h beschränkt ist. Die Alten Ostmaschinen darf man mit dem Schein auch schneller fahren.
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Jo, dann muss ja einer von uns beiden gepennt haben.
Die Frage ist, ob ich bei den Prüfungen für die Führerscheinklassen: B,BE,C1,C1E,C,CE und A auch gepennt habe.
Und zudem bei der Berufskraftfahrerqualifikation.
Das ab 15 ist die Mofa Prüfbescheinigung, die geht nur bis 25km/h -
Stimmt ja soweit.
Aber wenn die Maschine vor 1989 gebaut wurde darf man ohne Drossel fahren da man davon ausgeht das die dinger eh nicht mehr als 40 km/h bringen (was eindeutig anders ist).
Daher hast du rech mit dem was du da verfasst.
(Hab grade Vice City zuende gezockt du bist eig tod ! wollte ich die ganze zeit schon loswerden xDDD) -
Die lacht über die anderen dinger da oben
mit den alten mopeds die vor 1989 gebaut wurden darfste mit 15 auch einfach ma schon 60 km/h fahren statt 25 xD
und dazu kann man die so tunenn das man es nicht sieht
ich liebe die dingeryoa so ein fieh hatte mein onkel...
sieht zwar auf dem ersten blick lächerlich aus aber das ding hat nen orderntlichen wumms -
ich werde mir wahrscheinlich die Aprilia RS 50 oder die Yamaha TZR 50 holen
leider ist in deutschland die regelung so, das man nur 45 fahren darf (mit Rollerführerschein) und nicht so wie in der schweiz wo es keine km/h beschränkung gibt (nur die 50ccm)ich möchte natürlich auch nicht mit dem din 45km/h fahren
wahrscheinlich nehme ich die Auspuffdroselung raus so das se min. 65 fährt -
Genau, und dann fährst du mal irgendwo ein Kind über den Haufen und das wars dann für dich. Und das für ein paar km/h...
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Kauf dir einen MBK NITRO Habe auch einen bester ROLLER
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ich kapier das mit dem Kind übern haufen fahren nicht
warumm sollte ich es über den haufen fahren -
Was fürn Preis haben die?
Mfg
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WENN dir mal so etwas passiert, zahlt keine Versicherung dieser Welt. Kannst dich also im schlimmsten Fall darauf einstellen, vorbestraft zu sein, eine Beerdigung inkl. Schmerzensgeld zu zahlen. Wenn du es etwas besser erwichst, zahlst du halt nur lebenslang Pflegekosten und Schmerzensgeld inkl. dicker Vorstrafe...
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