Impressum

  • Hi Jungs,
    ich wollte mal fragen ab wann auf einer Homepage ein Impressum erforderlich ist.
    Weis das einer von euch?
    MFG Pilllepalle

  • Grundsätzlich benötigen nach § 5 Telemediengesetz (TMG) "geschäftsmäßige Online-Dienste" ein Impressum. Das TMG stellt also darauf ab, ob die Inahlte, Waren oder Leistungen auf der Website üblicherweise gegen Entgelt angeboten werden. Dies betrifft also zunächst einmal sämtliche Seitenbetreiber, die Waren (Online-Shops) oder Dienstleistungen (Web-Hoster, Softwarevermietung) anbieten.


    Wenn du nichts verkaufst brauchst du kein Imrpressum genauso wenn die Webseite für familäre Zwecke gedacht ist

  • finde das nur etwas blöd nacher steht mal einer vor der tür xD

  • also ich will ne art netzwerk starten sowas ähnliches wie schülervz nur ganz anderes konzept und werbefrei.
    Ist dann eins nötig?

  • schülervz verdeint haufenweise geld ich will daran nichts verdienen

  • ja schon nur das ist ja wurst bei nem allgemeinem netwerk wo userdrauf sind und so wie schülervz oder was auch immer is würd ich schon eins reinmachen .... ich weiß nich wies rechtlich gesehen jetzt richtig is nur ... ka

    [align=center][img=http://s3.directupload.net/images/090803/3bm9bhzd.jpg]

  • Für eine Plattform in der Art von schülervz ist ein Impressum geradezu obligatorisch.


    nungut somit wäre meine frage geklärt