Iphone 6

  • Hallo.


    Falls es hier im bereich falsch ist bitte verschieben oder löschen wenn es Nirgendwo hin gehört


    Ich habe zu meinem Handy Vertrag das Iphone 6 bekommen möchte dies aber nicht behalten, daher habe ich hier zwei fragen:


    1. Es ist ja neu und neu Kostet dies 699 Euro, kann ich da diese Iphone neu ist und die Garantie ja vorhanden ist, glaub auch selbst von Apple bekommt man ja 1 Jahr Garantie drauf oder ist das falsch?
    1.1 Kann ich es für 650 Euro Verkaufen ?


    2. Hätte einer von hier aus dem Forum an einem Iphne 6 Interesse?
    2.1 oder auf welchen Plattformen könnte ich es am besten verkaufen ? ebay?


    Diese Gerät wäre es: Apple iPhone 6 spacegrau 16 GB

    Das Originale SOR ( Street´s of Reallife ) seit 03.10.2009

    • Offizieller Beitrag

    1. Du hast erstmal 1 Jahr Apple Garantie, zusätzlich kanns noch sein dass dein Provider über den du den Vertrag bezogen hast dir noch ein weiteres Jahr Garantie gewährt
    1.1 Klar, wenns OVP ist und alle Belege dabei sind


    2.1 Hier im Marktplatz, Ebay, Ebay Kleinanzeigen etc.


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  • Ich denke 650€ bekommst du nicht, 630€ sollte ein machbares Ziel sein.


    wieso 630 ?


    Wenn du es neu Käufst kostet es 699, und was anderes ist das handy nicht, sobald ich es habe verkaufe ich dies und es ist neuwertig nicht einmal ausgepackt nix


    Also da wo ich mein Vertrag gemacht habe stand:


    Handy zuzahlung: 1€
    Flat usw 48€


    Selbst wenn ich noch zahle kann ich verkaufen solange ich meine Rechnung immer Zahle Intressiert es keinen Dort

    Das Originale SOR ( Street´s of Reallife ) seit 03.10.2009

  • Handy zuzahlung: 1€
    Flat usw 48€


    Selbst wenn ich noch zahle kann ich verkaufen solange ich meine Rechnung immer Zahle Intressiert es keinen Dort

    Bei manchen Flats ist das Handy so eine Art "Leihgabe", sofern du den Vertrag vorher kündigen möchtest oder einfach nicht mehr bezahlst,
    kann es dazu kommen dass sie das Handy zurück fordern, und wenn dieses verkauft ist...

  • Eben und zudem bekommt man eine ausgefüllte Garantie Bescheinigung meist erst zum Ende.
    (So war es bei mir)
    Und wenn sollte es aber auch in den AGBs stehen.
    Wo hast du den Handy Vertrag gemacht ?

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    - Mahatma Gandhi

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