In der Schule "Handy weg genommen"

  • Fakt ist, Du bist es selbst schuld, pass beim nächsten Mal einfach besser auf. Die Strafe mit einer Woche mag zwar hart sein, aber unternehmen kannst Du nichts, höchstens wenn Du den entsprechenden Lehrer einfach mal höfflich fragst, ob er das Strafmaß herabsetzt.

  • Hi ..


    also ich hab mal in einer Zeitschrift gelesen, dass die Schule sehr wohl berechtigt ist, dir dein Handy wegzunehmen, wenn du mit dem Gebrauch des Handys gegen die Schulordnung verstößt.
    Jedoch MUSS dir die Schule dein Handy wiedergeben, wenn du Schulschluss hast, also nicht für eine ganze Woche.


    Liebe Grüße
    Matscher

  • Unser Lehrer hat gesagt, dass Handys NUR bis zum Ende des Unterricht abgeholt werden dürfen, da das Eigentum der Schüler hat.
    Bei uns behält es der Lehrer bis Ende des Unterrichtes oder der Lehrer bringt es zum Schulleiter bis Ende des Unterrichtes!


    Handys dürfen nicht für mehrere Tage eingezogen werden, egal was in der Schulordnung steht, so wurde es von unserem Klassenlehrer erklärt,
    den IHR seit die Eigentümer!

  • Sehen wir es mal von einer anderen Seite, der Lehrer hätte ihn auch rausschmeißen können, dann wäre auch gleich ein Klassenbuch-Eintrag drin gewesen, so ist es noch milde für ihn ausgegangen.

    Und wen interessiert ein Klassenbuch-Eintrag? Nur die Tatsache, dass Schulschwänzen mit einem Tag (oder mehr) Schulausschluss geahndet wird, ist noch lächerlicher.

  • Zitat

    Schulordnung § 4 Abs 4:


    '(4) Gegenstände, die die Sicherheit gefährden oder den Schulbetrieb stören, dürfen vom Schüler nicht mitgebracht werden. Derartige Gegenstände sind dem Lehrer auf Verlangen zu übergeben. Abgenommene Gegenstände sind nach Beendigung des Unterrichtes bzw. der Schulveranstaltung oder der schulbezogenen Veranstaltung dem Schüler zurückzugeben, sofern es sich nicht um sicherheitsgefährdende Gegenstände handelt. Sicherheitsgefährdende Gegenstände dürfen nur dem Erziehungsberechtigten - sofern der Schüler eigenberechtigt ist, diesem - ausgefolgt werden, wenn deren Besitz nicht sonstigen Rechtsvorschriften widerspricht.'

    MFG
    Kräcker

  • Dein Lehrer muss dir das Handy nach Ende des Unterrichts zurück geben.
    Falls er dies nicht tut, macht er sich strafbar.


    Es ist hierbei total egal, ob ein Klassenbuch-Eintrag "besser" wäre oder sonst was, von daher ist hier nun Ende im Gelände.