Okay,
mir wirft sich gerade eine Frage auf.
Reicht es schon aus, wenn die Polizei bzw. ein Abmahnanwalt meine IP hat und dann nur noch meine Wohn-Adresse
vom Provider holen müssen um mir an die Karre pi**en zu können, oder müssen die mir über meinen Provider
nachweisen, dass ich auch wirklich auf einer Seite war usw. ? Zu dieser Antwort wäre mir eine Quelle sehr wichtig.
Du lädst dir z.b. ein Lied über irgendeine Torrentseite runter...
Dadurch erlaubst du ja meinstens auch den UPLOAD... womit du das "Lied" ja auch verteilst.
Es gibt Firmen die schauen z.b. nach den gleichen lied und sehen das du es von deinen Anschluss mit hochlädst.
Dann machen Sie einen ScreenShoot und lassen noch andere Tools nebenbei laufen womit man deine IP nochmal erkennt.
Mit diesen Beweisen (sogar mit deinen Upload was sie von Dir ziehen) wird ein RA / abmahnanwalt eingeschaltet und dieser schreibt deinen Anbieter an und bitten um deine Daten.
Dein Anbieter schaut dann nach und gibt die Daten raus die um diese Uhrzeit und Datum mit der IP Online waren.
Damit hat der RA dann deine bez. die Anschrift vom Anschlußinhabner und schreibt dich an das du böse warst und Geld bezahlen sollst
Wie man sieht... müssen die nicht die Polizei einschalten um ranzukommen.
Achja... 6 monate werden deine Datem bei UM gespeichert...
nachzulesen -> http://www.unitymedia.de/conte…nschutzerklaerung_NRW.pdf