(2) Personen, bei denen nach diesem Gesetz Altersgrenzen zu beachten sind, haben ihr Lebensalter auf Verlangen in geeigneter Weise nachzuweisen. Veranstalter und Gewerbetreibende haben in Zweifelsfällen das Lebensalter zu überprüfen.
Im Internet kannst du die Volljährigkeit nicht voll bestätigen. Daher kann nicht ausgeschlossen werden ob derjenige 18 ist oder nicht
Man muss sein alter also Nachweisen, aber wo hätte man sich denn strafbar gemacht?