Beweisgut v=olWX0b16S7c (ugs. "Aufnahme 1")
Zu erkennen ist dass der hier Angeklagte seinen ersten Schuss auf den Kläger in folgender Szene vorbereitet.
Acht zu geben ist auf die Anzahl der Kugeln im Magazin - hier 31, Maximalkapazität des Standard M4 Sturmgewehr der staatlichen Exekutive.
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Wenig später gibt der Angeklagte seinen ersten Schuss ab.
Acht zu geben ist auf die Anzahl der Kugeln im Magazin, hier 30
und weiter auf die Position des Fadenkreuz und die damit verbundene Zielausrichtung des Angeklagten.
persönlicher Vermerk A1-0E 34/12 - Der Angeklagte scheint ein ziemlich schlechter Schütze zu sein
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Bezug auf Beweisgut v=O7VIIYC1Jyk (ugs. "Gude Aim")
Im vom Kläger eingereichten Video sind jeweilige Schüsse ebenfalls in genau dieser Form zu entnehmen.
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Endaufnahme - Beweisgut v=O7VIIYC1Jyk
Trotzdessen dass der Angeklagte beide Schüsse die er abfeuerte zwar in Richtung des Klägers, jedoch nicht in den Körper des Klägers ausgeteilt hat, und dies auf beiden Beweismittel zweier unterschiedlicher Parteien zu erkennen ist die kein gemeinsames Interesse verfolgen, ist ein sogennanter "Sync Bug" ausgeschlossen.
Dennoch verliert der Kläger Lebenspunkte. Dies lässt keinen Zweifel aus, dass es mindestens einen weiteren Schützen gab der auf den Angeklagten Schüsse abgegeben und diese auch getroffen hat.
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Urteil
Da nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, dass der Angeklagte alleine auf den Kläger geschossen haben soll, wird dieser freigesprochen.
*hammer drop*