Okay das ist faktisch falsch, ihr müsst ein Gewerbe, wenn ihr gewerblicher Tätigkeit nachgeht, anmelden. Dann könnt ihr euch für ein Kleingewerbe anmelden (beim Bürgeramt meist).
Wenn ihr nur rein freiberuflicher Arbeit nachgeht, d.h. nur Scripten nach Maß, dann reicht es wenn ihr euer Einkommen dem Finanzamt meldet. Auch hier würde ich erneut auf § 19 UStG verweisen. Aber das müsste jeder von euch der für Geld scriptet machen, da er sein Einkommen melden muss.
Die Freibeträge sind nur "Steuerfreibeträge", bzw. die Freibeträge für die ein Kleingewerbe genügt.
Informiert euch bitte, bevor ihr gegen Geld arbeitet - dann müsst ihr jenes auch auf euren Rechnungen angeben.
Damit hängt dann auch die Frage nach der MwSt zusammen
/e Rschr.