Hi zusammen,
ich möchte zu Anfang betonen, dass ich hier NICHT auf der Suche nach rechtlicher Beratung bin, sondern eher darauf hoffe, dass sich jemand im Schulgesetz so weit auskennt, dass er mir Quellen und Anhaltspunkte
nennen kann, in denen ich mich selber informieren kann, da ich eher weniger Lust habe, das komplette Schulgesetz für eine spezifische Frage zu durchforsten
Es geht um den Sachverhalt einer Klausur, die nach geschrieben worden ist. Die Lehrperson, an dessen Unterricht der Schüler nach SCHULPLAN hätte teilnehmen müssen, wurde scheinbar weder von Schüler, noch von der Klausurlehrerin des anderen Faches
über den Termin informiert und beharrt nun darauf, dem Schüler die Stunden, in denen er die Klausur nachholte, als unentschuldigte Fehlzeit anzurechnen.
Hier kommt mir die Frage auf, da ich mich leider selber nicht damit auskenne: Wer ist verpflichtet, die Lehrerin über die "Planänderung" zu informieren? Der Schüler, der Lehrer der Nachholklausur oder gar die Schulleitung? Oder möglicherweise
muss sie sogar niemand informieren?
Falls da irgendjemand etwas aus dem Schulgesetzt kennt, darf mir gerne Links oder Paragraphen nennen, damit ich mich da etwas durchlesen kann. Über Google lässt sich das Thema leider nicht so wirklich finden, oder ich war zu blöd :p
Danke im Voraus für jede Mithilfe