Nachschreibtermin von Klausuren - Wer kennt sich etwas aus?

  • Hi zusammen,


    ich möchte zu Anfang betonen, dass ich hier NICHT auf der Suche nach rechtlicher Beratung bin, sondern eher darauf hoffe, dass sich jemand im Schulgesetz so weit auskennt, dass er mir Quellen und Anhaltspunkte
    nennen kann, in denen ich mich selber informieren kann, da ich eher weniger Lust habe, das komplette Schulgesetz für eine spezifische Frage zu durchforsten ^^


    Es geht um den Sachverhalt einer Klausur, die nach geschrieben worden ist. Die Lehrperson, an dessen Unterricht der Schüler nach SCHULPLAN hätte teilnehmen müssen, wurde scheinbar weder von Schüler, noch von der Klausurlehrerin des anderen Faches
    über den Termin informiert und beharrt nun darauf, dem Schüler die Stunden, in denen er die Klausur nachholte, als unentschuldigte Fehlzeit anzurechnen.


    Hier kommt mir die Frage auf, da ich mich leider selber nicht damit auskenne: Wer ist verpflichtet, die Lehrerin über die "Planänderung" zu informieren? Der Schüler, der Lehrer der Nachholklausur oder gar die Schulleitung? Oder möglicherweise
    muss sie sogar niemand informieren?


    Falls da irgendjemand etwas aus dem Schulgesetzt kennt, darf mir gerne Links oder Paragraphen nennen, damit ich mich da etwas durchlesen kann. Über Google lässt sich das Thema leider nicht so wirklich finden, oder ich war zu blöd :p


    Danke im Voraus für jede Mithilfe :)


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  • Ich bin mir sehr sicher, dass Schulen bei Unterrichtsversäumnissen kaum bis keine Vorgaben haben, wie vorzugehen ist. Da gibt es kein allgemeingültiges Gesetz, welches da jeden Fall regelt, das liegt in der Hand der Schulen. Für diesen speziellen Fall findest du keinen Gesetzestext, der da irgendetwas regelt.


    Bei mir war es damals so, dass man, wenn man etwas nachschreiben musste, den ausgefallenen regulären Unterricht ganz normal wie Fehlstunden betrachtet hat und man dafür dann eine entsprechende Entschuldigung vorgelegt hat. Anstatt sich mit Krankheit zu entschuldigen also einfach mit Abwesenheit aufgrund eines Nachschreibetermins. Dass man das dem betroffenen Lehrer vorher erzählt, ist ja eigentlich normal.

  • Wenn ich das richtig verstanden habe, hast musste jemand während des regulären Unterrichts eine Klausur nachschreiben?


    (Voraussetzungen Schulgesetz NRW)
    Falls ja, darf dies nicht als Fehlstunden gewertet werden. Fehlstunden wären es, wenn Du die Schule nach §43 fernbleiben würdest.
    Wie Du richtig erkannt hast, gibt es im Gesetz eine derartige Regelung nicht.


    Klar sollte sein, dass Du den Stoff nachholen musst. Hier scheint es aber in meinen Augen eine Fehlerhafte Kommunikation zwischen den Lehrkräften zu sein.
    Fehlstunden hast Du nur, wenn Du der Schule wegen Krankheit etc. fernbleiben würdest.


    Hierbei würde ich die Lehrerin in Regress nehmen, dass Sie das Problem unverzüglich klären sollte.


    Interessante Informationen dazu:
    http://herder-koeln.de/schuler…patungen-und-fehlstunden/


    Sollte ich das Problem falsch verstanden haben, dann Entschuldigung.

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  • Hm, ja. Das hab ich schon befürchtet, wobei ich gehofft hatte, dass die Informationspflicht zumindest Landesweit gesetzlich reguliert ist.
    Nun gut, dann hoffe ich mal, dass wir Einsicht in die Modalitäten der Schule bekommen, sonst hat der Schüler sowieso verloren ^^


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  • Naja, Schule war schon immer Bundesland Sache.


    In meinen Augen ist die Situation vollkommen klar. Hier hat der Lehrer Mist gebaut, der die Klausur nachschreiben lies. Als Schüler hast Du nicht die Wahl, diesem Termin zu verschieben. Dies würde voraussichtlich von diesem Lehrer als Verweigerung bzw. mit der Note 6 gewertet.


    Ich verstehe allerdings nicht ganz, warum der Lehrer da so einen Aufstand macht?

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  • Weil manche Lehrer einfach seltsam drauf sind. Es kann ja nicht sein, dass ein Schüler vom eigenen extrem wertvollen Unterricht fernbleibt und dafür zu einem anderen Kollegen geht.
    Ich würde mich als Schüler einfach beim Lehrer dafür entschuldigen, ihn nicht informiert zu haben. Dann ist das angeknackste Ego wieder gefixt.

  • Weil manche Lehrer einfach seltsam drauf sind. Es kann ja nicht sein, dass ein Schüler vom eigenen extrem wertvollen Unterricht fernbleibt und dafür zu einem anderen Kollegen geht.
    Ich würde mich als Schüler einfach beim Lehrer dafür entschuldigen, ihn nicht informiert zu haben. Dann ist das angeknackste Ego wieder gefixt.

    Naja, ich würde eher das Gegenteil machen. Ich bin der Überzeugung, dass man mit zurückstecken nicht weiter kommt. Man muss es halt auf eine ordentliche Art angehen.

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