Wohnung mit AG2

  • Huhu,


    kurze Frage, da ich mich nicht durch die tausenden Berater des Sozialamtes wählen möchte.


    Beziehe derzeit AG2, bis zur Ausbildung.
    Ich habe nach Wohnungen hier geschaut und finde echt gar nichts, bis auf 2 Stück.


    Die Nettokaltmiete darf hier maximal 350€ betragen, dies tut sie auch bei beiden Wohnungen.
    Die erste Wohnung liegt bei 70 Quadratmeter, die andere bei 60.


    Wird es mir genehmigt, solange die Nettokaltmiete nicht überschritten wird? Es sind ja schließlich nur 10, beziehungsweise 20 Quadratmeter zu viel.


    Zudem muss ich schnell eine Wohnung finden, aus privaten Gründen.

  • Es kommt immer auf das amt an, dennoch würde ich dir mal raten mit den beiden Vermietern zu sprechen ob man die quadratmeter nicht türken(abändert für das amt) kann :D
    Klappt meistens, weil sich die Mieter auf festes und regelmäßiges geld freuen :D

  • Kurzer Frage meinst du ALG II ?


    //Falls:
    Kommt es auf deinen Berater oder deine Beraterin an die für den finanziellen Teil zuständig ist.
    Es gibt welche die achten ganz genau darauf was im Buch steht andere sagen sich so lange es die Miete etc. nicht übersteigt ok etc.


    Also mir hat damals meine Beraterin (ist aber c.a 2-3J. alt) gesagt das man selbst ohne "Genehmigung" dort einziehen kann.
    Wenn die Wohnung allerdings nicht genehmigt ist bekommst du keine Zuschüsse wie "Kaution", "Umzugskosten" oder Zuzahlung bei Gas etc bezahlt nur deine Miete die dir dann maximal zusteht.
    Ich hatte aber das Glück das der Vermieter in der Bescheinigung ein paar Quadratmeter weniger eingetragen hat. (Quassie ein Raum der ihn in der Wohnung noch gehört als Abstellraum o.ä)
    Vllt. kannst du ja auch mit den Vermieter der Wohnung ggf. sprechen.


    Aber zu erst würde ich es natürlich erstmal so versuchen.

    „Auge um Auge - und die ganze Welt wird blind sein.“
    - Mahatma Gandhi

  • weil sich die Mieter auf festes und regelmäßiges geld freuen

    in Welcher Welt lebst du den?, ich kenne bis jetzt kein Jobcenter was nicht irgendwann mal probleme gemacht hat wegen pünktlich miete zahlen.


    in der regel hängt die zustimmung für wohnungen davon ab wie man sich präsentiert im amt.


    @.cs wie alt bist du wenn ich mal fragen darf? u25 machen die JC gerne mal probleme.

    "90 % aller Deutschen Reallife/Roleplay Server sind TeamDeathmatch Server mit Bewerbungspflicht"

    "das Internet macht schlaue Menschen schlauer und dumme Menschen lauter."

  • Ich ziehe in ein anderes Bundesland, bzw. muss in ein anderes Bundesland ziehen.


    Das Amt hier ist solange nicht für mich zuständig, bis ich hier gemeldet bin. Somit muss ich die ersten Kosten (Miete und Kaution) sowieso für mich alleine zahlen.


    //e
    Bin derzeit 20 Jahre alt.

  • in Welcher Welt lebst du den?, ich kenne bis jetzt kein Jobcenter was nicht irgendwann mal probleme gemacht hat wegen pünktlich miete zahlen.
    in der regel hängt die zustimmung für wohnungen davon ab wie man sich präsentiert im amt.


    @.cs wie alt bist du wenn ich mal fragen darf? u25 machen die JC gerne mal probleme.

    Kumpel hatte nie probleme ^^

  • Kannst du nachweisen das du eine Ausbildung dann am XY anfängst und wärst du bei der Ausbildung dann noch weiterhin vom Amt finanziell abhängig ?

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    - Mahatma Gandhi

  • Hätte jetzt erst Vorstellungsgespräche für die Ausbildung und Probearbeiten vorzuweisen.


    Denke schon, dass ich während der Ausbildung noch vom Amt abhängig wäre.

  • Bei einem Umzug in ein anderes Gebiet ist es wichtig sich vorher genau zu informieren wie hoch dort die Wohngeldbezüge sind und welche besondere Gegebenheiten es gibt. z.b. sind in manchen Landkreise nicht die Jobcenter für das Wohngeld zuständig sondern das Landratsamt.


    Und das du den ersten monat selbst zahlen willst würde ich lassen, es könnte sonst sein das das Jobcenter gerne mal dann sagt " sie haben ihren Ersten monat ja auch selbst gezahlt, also könnten sie doch theoretisch auch den Rest selber zahlen"

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  • Problem ist aber, dass ich jetzt hier herziehen muss. Aus privaten Gründen gibt es keine andere Möglichkeit und das ganze müsste schnell gehen, sonst wäre ich schnell obdachlos.


    Für die erste Miete wäre mein gesamtes Erspartes drauf gegangen, somit könnte ich nicht weiter zahlen. Hier wurde ich vom Jobcenter zum Rathaus (Sozialamt) geschickt.


    Maximaler Mietspiegel für die Kaltmiete beträgt 350€.

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  • das das Jobcenter gerne mal dann sagt " sie haben ihren Ersten monat ja auch selbst gezahlt, also könnten sie doch theoretisch auch den Rest selber zahlen"

    Dann muss man das zuständige Amt einfach belegen anhand Auszüge(was man in der Regel bei der ersten Anmeldung sowieso vorlegen muss) das man kein monatliches Einkommen hat bzw. die Miete nicht dauerhaft bezahlen kann fertig.
    Aber ich würde trotzdem nicht direkt sagen hier ich kann die erste bezahlen.


    --------


    Am besten spreche mit deinen Berater/ deiner Beraterin darüber es kommt hier halt stark darauf an ob man hier jemanden freundlichen hat oder jemand der genervt ist.
    Schilder ihn/ihr deine Lage und auch das du musst mit Begründung und dann findet sich in der Regel immer ein Weg.

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  • Glaubt mir, die ganze sch**** mit den Ämtern kann einen echt über den Kopf wachsen.


    Werde mal schauen, was sich machen lässt.
    Gegebenfalls ein Dokument von der Ausbildungsstätte, dass ich dort anfangen könnte, sofern ich in der Nähe eine Wohnung habe.


    //e:
    @Dog
    Zudem muss ich die erste Miete selber zahlen, damit ich mich hier melden kann. Sonst sagt das Amt wie letztes mal: Wir sind gar nicht für dich zuständig, zieh doch da hin, wo du hergekommen bist.

  • Aber spreche vorher mit den Amt!


    Wegen der Genehmigung mir wurde nämlich damals gesagt, ich darf kein Mietvertrag vor der Genehmigung unterschreiben.
    Sonst hätte ich hier auch die Chance auf Kostenbeteiligung beim Gas,Kaution etc. auch verwirkt.


    Was etwas abstrakt ist, da man für eine Genehmigung eine Meldebescheinigung benötigt diese aber erst bekommt, wenn man da tatsächlich wohnt, da der Mieter was für das Rathaus ausfüllen muss. (hä?)
    Hatte halt auch das Glück das der Mieter mir das vorher ausgefüllt hatte obwohl ich da noch nicht wohnte.

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  • Ich würde es derzeit nicht bekommen, da dieses Amt derzeit nicht für mich zuständig ist. (Noch am alten Ort gemeldet)


    Somit brauche ich erstmal eine Wohnung, damit ich mich ummelden kann. Somit wären Sie für mich zuständig.


    Kaution hin oder her, dass ist mir auch relativ egal und würde ich in 3 Raten abzahlen. Mir geht es nur darum, dass ich im Nachhinein die Wohnung bezahlt kriege.


    Wieso dürfte ich den Mietvertrag nicht unterschreiben? Ich mein es gibt auch sicher Fälle, in dem jemand gearbeitet hat und bereits eine Wohnung hatte. Somit müsste es doch nicht zwingend notwendig sein, bevor ich den Vertrag unterschreibe, mich vorher dort für eine Genehmigung zu melden.

  • Du kannst die Wohnung so oder so nehmen du bekommst das was Sie dir maximal bezahlen.
    Wenn die Wohnung dann teurer ist musst du den Rest halt von deinen Geld zum Leben nehmen oder anders aufbringen. (100€ Grundbetrag und 20% stehen dir ja zu vom Lohn wenn du einen Job hast. Rest wird angerechnet)
    Nur kannst du halt ohne eine Genehmigung vom Amt dann kein Antrag auf Kation, Zuzahlung bei GAS/O.ä. stellen etc.


    Das ist zumindest das was mir meine Beraterin damals gesagt hat.
    Aber spreche mit deiner jetzigen zuständigen Person sicherheitshalber nochmal darüber.
    Frag, ob man trotzt fehlender Genehmigung vom zuständigen Amt die Wohnung mieten darf und man die Miete die Sie bezahlen würden bekommt.

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  • Du kannst Dich eigentlich einfach ummelden, an Deine zukünftige Adresse. Musst ja nicht zwingend da wohnen. Da fragt niemand nach und musst keinen Nachweis erbringen.

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  • Du kannst Dich eigentlich einfach ummelden, an Deine zukünftige Adresse. Musst ja nicht zwingend da wohnen. Da fragt niemand nach und musst keinen Nachweis erbringen.

    Ja? Laut Meldegesetz muss man so etwas ausfüllen lassen von dem Vermieter dass sich Wohnungsgeberbestätigung nennt.
    Ohne das keine Meldebescheinigung.
    Ohne Meldebescheinigung keine Genehmigung.
    Willkommen in Deutschland.

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  • Hmm ja dann einfach mal nachfragen oder versuchen, wenn dir das Rathaus nichts mitgibt, oder sagt dann umso besser.
    Wenn du es brauchst, ist eigentlich dann nur möglich, wenn der Vermieter dir das Ding schon vorher ausfüllt, damit du eine Meldebescheinigung bekommst und diese dann beim Amt zusammen mit der Mietbescheinigung /Mietantrag vorlegen kannst.

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  • Hat sich erstmal erledigt, werde das ganze anders angehen.


    Habe eine Wohnung gefunden, 70 Quadratmeter. Würde die gerne mit einem andere Kumpel als WG beziehen.


    Kaution wird von seinen Eltern übernommen.
    Die Miete wird aufgeteilt. Für jeden 250€ im Monat. Sollte kein Problem darstellen.