Oke ,
danke , danke ,danke ,danke....
Kann mir denn jemand erklären , wie die Rechnung für so ein Mischverhältniss ist ?
Oke ,
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Kann mir denn jemand erklären , wie die Rechnung für so ein Mischverhältniss ist ?
Klar, ganz einfach..
Zum Einfahren musst Du bei:
1 Liter Benzin > 40 ml Öl dazu mischen
2 Liter Benzin > 80 ml Öl dazu mischen
5 Liter Benzin > 200 ml Öl dazu mischen
Ich würde mir an Deiner Stelle einen 5 Liter Benzinkanister von einer Tankstelle kaufen und darin einmal 200ml Öl mischen und mit dem immer tanken.
Nach ca. 100 km kannst Du bei:
1 Liter Benzin > 25 ml dazu mischen
2 Liter Benzin > 50 ml dazu mischen
5 Liter Benzin > 125 ml dazu mischen
Kurz noch etwas zum Öl:
Misch am besten nie 2 Ölsorten zusammen, weil das könnte dem Motor nicht so gefallen..
ICh würds am anfang nicht gleich übertreiben, also nicht gleich über Landstrassen heizen würde ich eigentlich gar nicht machen
9- Lass dich nicht von der Polizei erwischen(wurde auch erwischt)denn sonst war alles umsonst!
was haben die dann noch gemacht? nur dein bike weggenommen oder haste noch was anderes aufgebrummt bekommen? Würde mich mal interessieren
Egal wer sagt das sein Pocket Bike/Cross von der Polizei beim ersten erwischen verloren hat lügt. Es wird beim ersten mal NUR Registriert bei der Polizei und eine Mündliche verwarnung. Die Daten werden notiert nichtmehr, beim zweiten mal gibts eine Geldstrafe von "mind" 50€ die auf die Umgebung der Unruhestiftung und Lizenzlosesfahren gerichtet wird.
Ich wurde bissher 2x mit nem verschiedenen Bike erwischt mein Kollege 2x mit dem gleichen bei ihm ist Bike weg 120€ Strafe. Bei mir wurden die dinger nur reg. xD
Zitatwas haben die dann noch gemacht? nur dein bike weggenommen oder haste noch was anderes aufgebrummt bekommen? Würde mich mal interessieren
Beim Kumpel war es so, dass er Führerscheinsperre bis 21 hat und eine Strafanzeige bekommen hat.
Beim Kumpel war es so, dass er Führerscheinsperre bis 21 hat und eine Strafanzeige bekommen hat.
Das ist erst beim 4ten mal oO? oder 5ten beim dritten mal gibts nur ANzeige mit Geldstrafe oO
Kommt drauf an, beim Gericht ist das so, aber wenn man mit einem Mofa schon paar mal erwischt wird, gibt es auch höhere Strafen, egal mit was ist es..
Also ich bin mir sicher, dass es beim Mofa erst beim 2. mal ist, frühstens..
ZitatDas ist erst beim 4ten mal oO? oder 5ten beim dritten mal gibts nur ANzeige mit Geldstrafe oO
Da bist aber komplett falsch informiert. Wenn mit einem Roller, der zu schnell ist angehalten wirst, bekommst schon beim ersten Mal Sozialstunden und eine Strafanzeige bzw. je nach dem Ausgang vom Gericht noch eine Geldstrafe zumindestens für das Zurückdrosseln beim TÜV müsst Du etwas dann bezahlen.
Wir reden von Pocket Bikes nicht von Mofas... oO?
Les erstmal die Posts und sag nicht das ich falsch Informiert bin
Klar weiß ich, dass wir von Pocket Bikes reden, ich hab wohl hier am meisten geschrieben und geholfen. Nur wenn Du mit einem zu schnellen Mofa fährst, ist das das Gleiche, wie mit einem Pocket Bike, darauf wollte ich hinaus. Deshalb denke ich auch, dass die Strafen gleich sind.
Für alle, die an den Strafen laut dem Gesetzt interessiert sind hier:
ZitatAlles anzeigenPocket Bikes sind in Deutschland allgemein nicht für den Strassenverkehr zugelassen! Wenn sie dennoch auf öffentlichem Gelände betrieben werden, wird gegen die folgenden Gesetze verstossen:
§ 6 PflVG Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.
(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.
Für Ersttäter gibt es hier in der Regel eine Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen (TS) sowie 6 Punkte in Flensburg.
§24 StVG Verkehrsordnungswidrigkeit
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift einer auf Grund des § 6 Abs. 1 oder des § 6e Abs. 1 erlassenen Rechtsverordnung oder einer auf Grund einer solchen Rechtsverordnung ergangenen Anordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist. Die Verweisung ist nicht erforderlich, soweit die Vorschrift der Rechtsverordnung vor dem 1. Januar 1969 erlassen worden ist.
Gemäss Bussgeldkatalog wird das Fahren von nicht zugelassenen kraftfahrzeugen mit Verweis auf §24 StVG mit einem Bussgeld in Höhe von 50 Euro und drei Punkten in Flenburg bestraft.
§21 Fahren ohne Fahrerlaubnis
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
[...]
(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter
[...]
Das mit dem zu schnell gibt es bei einem Pocket Bike nicht. Da es ÜBERALL auf Normalen Straßen Verboten ist >.> Also überleg doch erst bevor du etwas aus der StVO postest. Ein Pocketbike kann so schnell fahren wie es will die einzigsten Pflichten => Ordentliche Schutzkleindung + Rennstrecke oder erlaubtes Privat Gebiet!
ZitatOrdentliche Schutzkleindung
Das ist keine Plicht. Klar, wenn es unter 7 km/h läuft darf man es im öffentlichen Verkehr fahren.
ZitatDas mit dem zu schnell gibt es bei einem Pocket Bike nicht. Da es ÜBERALL auf Normalen Straßen Verboten ist >.>
Die Pocket Bikes werden trotzdem mit zum TÜV genommen und auf den Prüfstand gestellt.
Pocket Bikes müssen net zum TüV xD? Nur für Rennen aber nicht Private Bikes die müssen netmal angemeldet werden...
ZitatDas ist keine Plicht. Klar, wenn es unter 7 km/h läuft darf man es im öffentlichen Verkehr fahren.
Ich glaube hier redet KEINER von 7km/h oO wie kommste darauf das irgendeiner hier solam fährt? Keiner = Verboten xP
Ich hab es nur gesagt, kannst Du auch einfach mal ruhig sein, wenn man Beispiele macht?
Wenn man 7 km/h fährt, ist es nicht verboten, also ist es nicht immer verboten.
ZitatPocket Bikes müssen net zum TüV xD?
Klar, wenn Du erwischt wirst, kommen die zum TÜV.
Pocket Bike nun aufgebaut , tank drin etc.
Jetzt ist der Seilzug Starter nur verdammt schwer zu ziehen.
Und da die Firma vergessen hat , uns einen Schlüssel mit zu liefern , haben wir das Schloss ausgebaut , und wollten das Bike kurz schließen.
Das hat aber nichts gebracht ...
Die kiste will einfach nicht anspringen , dass hört sich auch ganz komisch an ....
Man
Bitteee helft mir , was soll ich tun ?
Lol, schlüssel vergessen xD
Woher willst du wissen dass es sich komisch anhört? Doofe frage benzinhan offen?
Vielleicht standgas zu niedrig?
Dass er schwergängig is kann sein weil er neu is. Der Motor von meinem RC Monstertruck hat immer am OT geschliffen. (OT = Oberer Totpunkt). Das lag daran weil er neu war. Um ihn anzukriegen musste ich ihn mit einem Heißluftföhn warm machen
Ja , alles offen.
Und was ist daran so lustig ,dass der Schlüssel nicht mit geliefert wurde ?
Und der "brumt / knattert" ja nichtmal. ...
bei meinem moped ist es zeit gestern wenn ich normal fahre ist alles ok, nur wenn ich länger gefahren bin und der motor wird heiß geht das ding an der nächsten ampel aus xD
nochma zum thema: versucht es halt mal oder mach die zünderze raus und zieh mal und kuck obs funkt
Zitatbei meinem moped ist es zeit gestern wenn ich normal fahre ist alles ok, nur wenn ich länger gefahren bin und der motor wird heiß geht das ding an der nächsten ampel aus xD
Was meinst mit Moped? 125? Oder meinst Dein Pocket Bike? Wenn ja, liegt es am Standgas. Komisch, ist aber so! Wenn das Standgas zu hoch ist, gehen die aus, wenn sie warm sind!
ZitatUnd der "brumt / knattert" ja nichtmal. ...
Ohne Schlüssel ist der Zündfunke bzw. die Zündung nicht da, deshalb kann im Zylinder das Benzin nicht "verbrannt" werden und deshalb läuft es auch nicht.
moin,
habe mir mit einem Kumpel letzte Woche ein Pocket Bike bestellt (http://cgi.ebay.de/Pocket-49-c…Bikes&hash=item439f3c48f0) am Mitwoch wars da.
Natürlich haben wir uns gefreut dann bekamen wir aber schon die ersten Negative Eindrücke:
-Werkzeug war an manchen Stellen nicht geeignet!
-Lenker sind nicht fest zu bekommen? XD
-Das Rumschrauben geht auf n Sack!
Joa dann hatten wir mal das Pocket Bike und dann hab ich ma ne runde gechillt meinen Kumpel fahren lassen und wer kam nach ner Halben Stunden endlich wieder?
Er natürlich in einem Blau/Grauen Wagen
nun ja jetzt gibts ne Strafanzeige & das Pocket Bike ist ca. ne Woche wegen ner überprüfung beschlagnahmt.....
MfG: Apoolecu
nein ne 50er
und es liegt NICHT am standgas da es normal läuft nur wenn der motor so richtig heiß ist dann geht er im stehen aus. bis jetzt durfte ich 3 mal da ding von der straße schieben-.-
naja 40 jahre alt muss man bedenken hier mal ein bild (nicht meins aber gleich)