Hi,
ich besitze schon seit mehr als 5 Jahren den B Führerschein und bin über 25.
Muss ich den EH Kurs Kurs und den Sehtest wieder machen? Hat jemand Erfahrung?
Hi,
ich besitze schon seit mehr als 5 Jahren den B Führerschein und bin über 25.
Muss ich den EH Kurs Kurs und den Sehtest wieder machen? Hat jemand Erfahrung?
Seehtest muss du nochmal machen, beim EH Kurs glaube ich auch, weiß ich aber dies bezüglich nicht genau.
Sehtest sowieso.
Ersthelfer eigentlich auch, da die Bescheinigung ja soweit ich weiß nur 2 Jahre gültig ist.
Ich meine zu wissen, dass du für alles zusammen nur 6 oder 12 Monate lang Zeit hat. Vergeht diese Frist, musst du alles nochmal machen.
Keine Ahnung ob das so genau stimmt, sind nur die paar Erinnerungen von meiner Führerschein-Zeit.
Sehtest sowieso.
Ersthelfer eigentlich auch, da die Bescheinigung ja soweit ich weiß nur 2 Jahre gültig ist.
Der Ersthelfer Kurs bleibt immer gültig.
Der Ersthelfer Kurs bleibt immer gültig.
Nein. 2 Jahre ist schon richtig. Ist dein Kurs mehr als 2 Jahre her, musst du einen neuen machen. Weiss ich, weil ich letztes Jahr noch gerade so in den 2 Jahren war.
Nein. 2 Jahre ist schon richtig. Ist dein Kurs mehr als 2 Jahre her, musst du einen neuen machen. Weiss ich, weil ich letztes Jahr noch gerade so in den 2 Jahren war.
Nein hahahahhahahaha das stimmt nicht.
Dann hat dich einer verarscht
Was du vermutlich meinst ist, wenn man keinen neuen Führerschein macht..
Wenn du dich für eine neuen Schein und/oder deinen Schein erweitert, darf dieser nicht älter als 2 Jahre sein. Wird dir jedes Führerscheinamt so sagen.
Was du vermutlich meinst ist, wenn man keinen neuen Führerschein macht..
Wenn du dich für eine neuen Schein und/oder deinen Schein erweitert, darf dieser nicht älter als 2 Jahre sein. Wird dir jedes Führerscheinamt so sagen.
Ich meine schon das gleiche..... also eine Führerscheinerweiterung
da bitte
ZitatUnterlagen für Erweiterung auf die Klassen A, A1, B, BE, M, L, S und T:
(Mindestalter A1, M, L, T und S 16 Jahre, A beschränkt, B und BE 18 Jahre, A unbeschränkt 25 Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe Kurs (9UE) -entfällt, falls dieser Nachweis bei der Ersterteilung bereits vorlag-
- Sehtest eines Augenarztes oder Optikers, darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein
Komisch das man alles wiederholen muss obwohl man schon einen Führerschein hat