Motorrad Klasse A fragen

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  • Seehtest muss du nochmal machen, beim EH Kurs glaube ich auch, weiß ich aber dies bezüglich nicht genau.

  • Beitrag von sushilrathod ()

    Dieser Beitrag wurde von seegras aus folgendem Grund gelöscht: Bot ().
  • Sehtest sowieso.


    Ersthelfer eigentlich auch, da die Bescheinigung ja soweit ich weiß nur 2 Jahre gültig ist.

    Der Ersthelfer Kurs bleibt immer gültig.

  • Nein. 2 Jahre ist schon richtig. Ist dein Kurs mehr als 2 Jahre her, musst du einen neuen machen. Weiss ich, weil ich letztes Jahr noch gerade so in den 2 Jahren war.

    Nein hahahahhahahaha :D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D das stimmt nicht.

    Dann hat dich einer verarscht ;)

  • Was du vermutlich meinst ist, wenn man keinen neuen Führerschein macht..

    Wenn du dich für eine neuen Schein und/oder deinen Schein erweitert, darf dieser nicht älter als 2 Jahre sein. Wird dir jedes Führerscheinamt so sagen.

  • Was du vermutlich meinst ist, wenn man keinen neuen Führerschein macht..

    Wenn du dich für eine neuen Schein und/oder deinen Schein erweitert, darf dieser nicht älter als 2 Jahre sein. Wird dir jedes Führerscheinamt so sagen.

    Ich meine schon das gleiche..... also eine Führerscheinerweiterung ;)


    da bitte

    Zitat

    Unterlagen für Erweiterung auf die Klassen A, A1, B, BE, M, L, S und T:

    (Mindestalter A1, M, L, T und S 16 Jahre, A beschränkt, B und BE 18 Jahre, A unbeschränkt 25 Jahre)

    • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe Kurs (9UE) -entfällt, falls dieser Nachweis bei der Ersterteilung bereits vorlag-
    • Sehtest eines Augenarztes oder Optikers, darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein