Gegen die Legalisierung von Drogen wie Cannabis, denn das könnte die Weiterführung auf andere Drogen ebenfalls begründen!
Natürlich ist THC ein gefährlicher Stoff für den Körper, er kann schlussendlich die Ausschüttung von Neurotransmitter, die für die Reizübertragung von Nervenzelle zu Nervenzelle verantwortlich, steuern. Ferner bestehen für THC in den Nervenzellen extra Verbindungen. Jeder, der behauptet, dass die künstlich hervorgerunfene Ausschüttung von Neurotransmitter förderlich ist, sollte sich über seine Gesundheit gedanken machen.
Warum Alkohol erlaubt ist und Cannabis nicht, lässt sich in dem Vergleich wohl schlecht begründen, schlussendlich sind die Wirkungen und der Abbau der bewusstseinshemmenden bzw. -eingreifenden Substanzen verschieden.
Ein paar Kommentare nochmal vorweg:
"und ich habe noch nie was davon Gehört / Gesehen das man von Cannabis Sterben kann, "
Jede Pflanze, die giftige Substanze produziert, ist tötlich. Eine zu hohe Überflut von Neurotransmitter zerschießt dir dein Nervensystem.
"Aber durch den passiv eingeatmeten Rauch wird man keineswegs dicht": nicht so ganz, auch in dem ausgeatmeten Rauch ist THC noch als Restbestandteil vorhanden. Problem liegt hier auf der Hand. Wenn ein oder zwei Personen rauchen mag das noch nicht das Problem sein, wie sieht es aber mit Raucherclubs aus? - Zumal ich noch nicht vom Passivtrinken gehört habe.
In Holland ist der Konsum auch nicht legal, nur geduldet!
Ich kann ferner auch nur mich der Begründung des BVerfG anschließen:
"Für die unterschiedliche Behandlung von Cannabisprodukten und Alkohol sind ebenfalls gewichtige Gründe vorhanden. So ist zwar anerkannt, daß der Mißbrauch von Alkohol Gefahren sowohl für den Einzelnen wie auch die Gemeinschaft mit sich bringt, die denen des Konsums von Cannabisprodukten gleichkommen oder sie sogar übertreffen. Gleichwohl ist zu beachten, daß Alkohol eine Vielzahl von Verwendungsmöglichkeiten hat, denen auf Seiten der rauscherzeugenden Bestandteile und Produkte der Cannabispflanze nichts Vergleichbares gegenübersteht. Alkoholhaltige Substanzen dienen als Lebens- und Genußmittel; in Form von Wein werden sie auch im religiösen Kult verwandt.
In allen Fällen dominiert eine Verwendung des Alkohols, die nicht zu Rauschzuständen führt; seine berauschende Wirkung ist allgemein bekannt und wird durch soziale Kontrolle überwiegend vermieden. Demgegenüber steht beim Konsum von Cannabisprodukten typischerweise die Erzielung einer berauschenden Wirkung im Vordergrund.
Weiterhin sieht sich der Gesetzgeber auch vor die Situation gestellt, daß er den Genuß von Alkohol wegen der herkömmlichen Konsumgewohnheiten in Deutschland und im europäischen Kulturkreis nicht effektiv unterbinden kann. Art. 3 Abs. 1 GG gebietet nicht, deswegen auf das Verbot des Rauschmittels Cannabis zu verzichten. "